Einreise und Visum

Visum

Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen und wie Sie dieses beantragen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Einreise zum Zwecke der Erwerbstätigkeit / Arbeitsmigration

Informationen zum Thema Arbeitsmigration und Einreise zum Zwecke der Erwerbstätigkeit finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes .

Verpflichtungserklärung

Falls für die Erteilung eines Visums eine Verpflichtungserklärung (Einladung) benötigt wird, erhalten Sie diese bei der Ausländerbehörde.

Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben, dann verpflichten Sie sich, die Kosten zu tragen, die im Falle der Durchsetzung einer zwangsweisen Rückführung entstehen würden. Dies ergibt sich aus § 66 Abs. 1, 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

Sie verpflichten sich außerdem, die Kosten für den Lebensunterhalt der Person, die Sie einladen, zu übernehmen (siehe hierzu § 68 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz). Sie müssen also sämtliche öffentlichen Mittel erstatten, die Ihr Besucher für den Lebensunterhalt einschließlich der Kosten für den Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit in Anspruch nimmt.

Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumserteilung sowie der Einreise des Eingeladenen sollen grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen.

Unternehmer und Firmen, Geschäftseinladungen

Wer als Unternehmer*in jemanden einladen möchte (z. B. zu Geschäftsbesprechungen), benötigt in der Regel keine Verpflichtungserklärung, die durch die Ausländerbehörde ausgestellt wurde.

Privatpersonen

Eine Verpflichtungserklärung kann nur am Hauptwohnsitz des Verpflichtungsgebers und bei ausreichender Bonität ausgestellt werden. Für die Bonitätsprüfung gilt in der Regel, dass das Einkommen in ausreichender Höhe über der Pfändungsfreigrenze nach der Zivilprozessordnung (ZPO) liegen muss. Aktuelle Tabellen mit den Pfändungsfreigrenzen finden Sie auf dieser Seite. Bei Bezug von öffentlichen Leistungen kann leider keine Verpflichtungserklärung abgegeben werden.

Benötigte Unterlagen

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung, können Sie telefonisch einen Termin unter 0201 8838883 vereinbaren. Folgende Unterlagen und Informationen werden bei Ihrer Vorsprache benötigt:“

  • Ihren Pass bzw. Personalausweis
  • aktuelle Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers für die letzten drei Monate (für Besuchsaufenthalte) bzw. sechs Monate (bei Daueraufenthalten). Bei Arbeitnehmern oder Rentnern: Gehaltsnachweise (Kontoauszüge als Nachweise nicht ausreichend ), Rentenbescheid.
  • ggfs. Nachweis über Wohnraum / Kosten
  • Bezüglich des Gastes:
    • Familienname, Vorname(n)
    • Geburtsdatum und Geburtsort,
    • Staatsangehörigkeit,
    • Wohnadresse im Heimatland,
    • Wohnadresse im Heimatland,
    • Das voraussichtliche Einreisedatum
    • Nummer des Reisepasses des Gastes.
  • Außerdem bringen Sie bitte die Gebühren in Höhe von 29 Euro mit.
    Die Entrichtung der Gebühr ist ausschließlich per EC-Kartenzahlung möglich.

Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund der Vielzahl der möglichen Fallkonstellationen im Einzelfall die Prüfung ergeben kann, dass weitere Unterlagen erforderlich sind.

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