Familiennachzug

Die Familienzusammenführung erleichtert es einigen Familienmitgliedern, nach Deutschland zu kommen und zu bleiben, wenn Sie schon rechtmäßig hier leben. Dies bezeichnen wir auch als Nachzugsrecht und Familiennachzug. Das Nachzugsrecht gilt allgemein für die Kernfamilie, also für Ehepartner*innen, minderjährige Kinder und für Eltern von minderjährigen Kindern.

Für den Familiennachzug zu Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen, subsidiär Schutzberechtigten und Resettlement-Flüchtlingen gelten besondere Voraussetzungen.

Die für den Familiennachzug vorzulegenden Unterlagen sind je nach Herkunftsland sehr unterschiedlich.

Über die Voraussetzungen einer Einreise zum Familiennachzug können Sie sich auf dieser Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge informieren.

Das Auswärtige Amt bietet Informationen auf Deutsch, Englisch und Arabisch über die Durchführung des Visumsverfahrens zum Familiennachzug für Schutzberechtigte auf diesen Internetseiten. .

Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung dürfen Sie erwerbstätig sein. Das bedeutet, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen können. Diese Information ist auf dem elektronischen Aufenthaltstitel oder dem Zusatzblatt angegeben.