Im Mai beginnt traditionell die Freibadsaison, aber auch unterjährig ist der Sprung ins kühle Nass für viele Essener*innen eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Fehlende Schwimmkompetenz und Selbstüberschätzung des eigenen Könnens führen allerdings schnell zu Badeunfällen. Damit der Badespaß kein böses Ende nimmt, sollten ein paar wichtige Regeln beachtet werden.
Badesicherheit
Schwimmen in öffentlichen Gewässern ist verboten!
Das Schwimmen in öffentlichen Gewässern, dazu zählen Flüsse, Seen und Kanäle, ist in Essen grundsätzlich verboten. Dieses generelle Badeverbot wird durch eine "ordnungsbehördliche Verordnung" geregelt. Das bedeutet, dass das Verbot auch dann gilt, wenn keine Beschilderung vorhanden ist, die explizit darauf hinweist. Wer sich nicht an die Verordnung hält, riskiert im schlimmsten Fall ein Bußgeld.
Die ordnungsbehördliche Verordnung besteht, weil an öffentlichen Gewässern die Sicherheit für Schwimmer*innen nicht gewährleistet werden kann. Die Gefahren, die von Strömungen, Boots- oder Schiffsverkehr ausgehen, sind nicht zu unterschätzen!
Auch im Niederfeldsee ist Baden verboten.
Hinweise zur Sicherheit in Schwimmbädern
Zum Thema Sicherheit in Schwimmbädern hat die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. Hinweise erstellt und in verschiedene Sprachen übersetzt:
- Sicherheitshinweise albanisch (pdf, 93 kB)

- Sicherheitshinweise arabisch (pdf, 252 kB)

- Sicherheitshinweise deutsch (pdf, 439 kB)

- Sicherheitshinweise englisch (pdf, 1371 kB)

- Sicherheitshinweise farsi/persisch (pdf, 372 kB)

- Sicherheitshinweise französisch (pdf, 1372 kB)

- Sicherheitshinweise russisch (pdf, 272 kB)

- Sicherheitshinweise türkisch (pdf, 271 kB)

- Sicherheitshinweise urdu (pdf, 126 kB)

Die Sicherheitshinweise und auch andere Publikationen sind online auf dem Bäderportal zu finden.
Baderegeln - Comic für Kinder
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) hat insbesondere mit Blick auf Kinder Baderegeln erstellt und in über 25 Sprachen übersetzt. Als Beispiel ist rechts die Baderegel Nummer 3 "Gehe als Nichtschwimmer nur bis zum Bauch ins Wasser." abgebildet.
Alle 10 Baderegeln sind auf den Internetseiten der DLRG zu finden.
Baderegel 3: Gehe als Nichtschwimmer nur bis zum Bauch ins Wasser.