Coronavirus: Essen überschreitet den Inzidenzwert von 50 - neue Allgemeinverfügung tritt ab Montag in Kraft

11.10.2020

Die Stadt Essen überschreitet heute (11.10.) den Corona-Inzidenzwert von 50. Das Landeszentrum Gesundheit des Landes NRW und das Robert Koch-Institut weisen für Essen heute einen Wert von 57,3 aus.

Ab Montag, 12. Oktober, tritt deshalb eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Essen mit weiteren Einschränkungen für das öffentliche Leben in Kraft.

Die Allgemeinverfügung regelt, dass private Veranstaltungen im öffentlichen Raum ab morgen (12.10.) nur noch mit maximal 25 Personen zulässig sind. Eine Anzeigepflicht gegenüber dem Ordnungsamt besteht ab elf Personen mindestens drei Werktage vor dem Fest unter faq@ordnungsamt.essen.de. Es sind eine für die Veranstaltung verantwortliche Person zu nennen sowie Ort, Datum, Art, Anlass und eine Teilnehmer*innenzahl. Eine Teilnehmer*innenliste der Gäste ist zu führen und auch während der Feier zu aktualisieren. Die Regelung gilt für private Feiern in angemieteten Räumen, Gaststätten oder Restaurants. Sie gelten auch für Beerdigungen. Ausnahmegenehmigungen sind nicht möglich.

In städtischen Gebäuden gilt ab Montag eine Maskenpflicht. Dies gilt für Beschäftigte und Besucher*innen. Ausgenommen sind Kinder bis zum schulpflichtigen Alter sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nase-Schutz tragen können. Die Verpflichtung kann durch gleich wirksame Maßnahmen ersetzt werden.

Wichtig ist außerdem, dass ab Montag eine Gruppe, die sich im öffentlichen Raum treffen möchte, nur noch aus höchstens sechs Personen bestehen darf. Bisher waren es 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten.

Eine Maskenpflicht in den Essener Schulen wird in der aktuellen Allgemeinverfügung noch nicht geregelt. Dies soll nach den Ferien erfolgen.

Die Allgemeinverfügung tritt ab Montag in Kraft und gilt bis einschließlich 31.10.2020.

Auch für Reisende hat die Überschreitung des Inzidenzwertes nun Auswirkungen. In einigen Bundesländern gilt bereits ein Beherbergungsverbot für Urlaubende aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands. Reisende müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden alt sein darf.

Am Sonntagmorgen (11.10.) sind in Essen 357 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Seit Beginn der Erkrankungswelle Ende Februar / Anfang März sind es insgesamt 2.507 Essener*innen. In den vergangenen sieben aufeinanderfolgenden Tagen (04.10.–10.10.) hat es 304 Neuinfektionen gegeben, was einen Inzidenzwert (Anzahl infizierte Personen pro 100.000 Einwohner*innen) von 51,4 ausmacht. Aktuell nach einer Erkrankung an Corona wieder genesen sind 2.101 Personen. 49 Essener*innen sind an oder in Verbindung mit einer Corona-Infektion verstorben.
Insgesamt wurden über das Lagezentrum Untere Gesundheitsbehörde sowie die Essener Kliniken bislang 40.138 Personen auf das Coronavirus beprobt. In 35.139 Fällen fiel ein Testergebnis negativ aus. Weitere Ergebnisse stehen aus. Darüber hinaus werden weitere Testungen über Testzentren an Flughäfen und in niedergelassenen Arztpraxen durchgeführt.
Aktuell befinden sich 1.353 Essener*innen in einer angeordneten häuslichen Quarantäne. Insgesamt wurde in 10.082 Fällen eine häusliche Quarantäne angeordnet. 8.729 Personen konnten aus dieser bereits wieder entlassen werden.
Aktuell am häufigsten betroffen von einer Infektion mit COVID-19 sind die Altersgruppen der 20- bis 30-jährigen Essener*innen (74), der 40- bis 50-Jährigen (63) sowie der 50- bis 60-jährigen Essener*innen (55).

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen