Erreichbarkeit des Bürgertelefons an den Feiertagen

16.12.2020

Das Bürgertelefon der Stadt Essen steht den Bürger*innen auch an den anstehenden Feiertagen bei gesundheitliche Fragen rund um das Coronavirus unter der Telefonnummer 0201 88-88999 zur Verfügung. Die Erreichbarkeit an den Feiertagen stellt sich wie folgt dar:

  • 24. bis 26. Dezember von 8 bis 13 Uhr
  • 31. Dezember von 8 bis 13 Uhr
  • 1. Januar von 10 bis 13 Uhr

An allen anderen Tagen ist das Bürgertelefon zu den bekannten Zeiten, montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr sowie samstags von 8 bis 15 Uhr, erreichbar.

Insbesondere Menschen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person gehabt haben oder deren Corona-Warn-App einen Kontakt mit dem Gesundheitsamt empfiehlt, soll durch das Bürgertelefon schnell geholfen werden.

Für Personen mit krankheitsbedingten Symptomen, die sich nicht in angeordneter Quarantäne befinden, ist weiterhin der*die Hausarzt*Hausärtzin die erste Anlaufstelle.

Bürger*innen, die Fragen zu den aktuell gültigen Regelungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) haben, finden auf essen.de/coronavirus_regeln sowie auf essen.de/coronavirus_faq_regeln Antworten.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

Herausgegeben von:

Stadt Essen
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