Am vergangenen Wochenende (06.02.) hat das NRW-Gesundheitsministerium einen neuen Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 veröffentlicht. Darin ist nun geregelt, dass in der Prioritätengruppe 1 entsprechend der Impfverordnung des Bundes nur die über 80-Jährigen und Personen, die das "65. Lebensjahr vollendet haben" Anspruch auf eine Schutzimpfung mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe von BioNTech oder Moderna haben. Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, die laut Impfverordnung in den weiteren priorisierten Gruppen aufgeführt sind, haben Anspruch auf eine Schutzimpfung mit dem zugelassenen Vektorviren-Impfstoff von AstraZeneca. Die anstehenden Zweitimpfungen bleiben von den neuen Regelungen unberührt. Zweitimpfungen erfolgen immer mit dem Impfstoff, der bereits für die Erstimpfung verwendet wurde.
Die Stadt Essen bereitet aktuell die Impfangebote für Beschäftigte der nachfolgend genannten Gruppen vor, die geimpft werden können, sobald der Impfstoff geliefert wird:
Weitere Informationen zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus finden Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_impfen
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