Erlass sieht Impfungen weiterer Personengruppen vor
09.02.2021
Am vergangenen Wochenende (06.02.) hat das NRW-Gesundheitsministerium einen neuen Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 veröffentlicht. Darin ist nun geregelt, dass in der Prioritätengruppe 1 entsprechend der Impfverordnung des Bundes nur die über 80-Jährigen und Personen, die das "65. Lebensjahr vollendet haben" Anspruch auf eine Schutzimpfung mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe von BioNTech oder Moderna haben. Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, die laut Impfverordnung in den weiteren priorisierten Gruppen aufgeführt sind, haben Anspruch auf eine Schutzimpfung mit dem zugelassenen Vektorviren-Impfstoff von AstraZeneca. Die anstehenden Zweitimpfungen bleiben von den neuen Regelungen unberührt. Zweitimpfungen erfolgen immer mit dem Impfstoff, der bereits für die Erstimpfung verwendet wurde.
Die Stadt Essen bereitet aktuell die Impfangebote für Beschäftigte der nachfolgend genannten Gruppen vor, die geimpft werden können, sobald der Impfstoff geliefert wird:
- Personal von ambulanten Pflegediensten gemäß § 71 Absatz 1 SGB XI und Betreuungsdiensten gemäß § 71 Absatz 1a SGB XI, einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI tätig werden.
- Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften gemäß § 24 Absatz 1 WTG, mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
- Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten.
- Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden.
- (Zahn-)Ärztinnen*Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind.
- (Zahn-)Ärztinnen*Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patient*innen behandeln.
- Ärztinnen*Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind.
- Personal in den Impfzentren
- Rettungsdienstpersonal
Weitere Informationen zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus finden Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_impfen
Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen
- Themenseite: essen.de/coronavirus_infos
- Newsticker – aktuelle Entwicklungen: essen.de/coronavirus
- FAQ zum Coronavirus: essen.de/FAQcoronavirus
- Informationen zur Impfung: essen.de/coronavirus_impfen
- Informationen zur Quarantäne: essen.de/coronavirus_quarantäne
Herausgegeben von:
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse