Hinweis an die Redaktion: In der nachstehenden Pressemitteilung wurde am 30.03.2021 eine Konkretisierung des Impfangebots für Begleitpersonen von über 80-Jährigen vorgenommen.
Das Land NRW bietet durch entsprechende Erlasse den Impfzentren die Möglichkeit, Impfungen flexibler durchzuführen. Dabei ist dem Grunde nach stets die Reihenfolge nach der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) beizubehalten.
Vor Ort hängt das konkrete Impfangebot jedoch von der Verfügbarkeit von Impfstoffen ab.
Dementsprechend wird das Lagezentrum Untere Gesundheitsbehörde ein weiteres Impfangebot im Impfzentrum Essen machen können, während ein anderes ausläuft.
Begleitpersonen zu den Impfterminen der über 80-Jährigen
Ab sofort (29.03.) werden im Impfzentrum Essen auch Begleitpersonen zu den Impfterminen der über 80-Jährigen geimpft. Dieses Impfangebot gilt nur für je eine Begleiterson, die mit dem Impfling in häuslicher Gemeinschaft lebt und zwischen 70 und 79 Jahre alt ist (Konkretisierung 30.04.2021).
Es muss kein extra Termin für die Begleitperson vereinbart werden, die Impfung wird direkt zu dem Termin durchgeführt, den der über 80-Jährige von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVNO) gesendet bekommen hat.
Dieses Angebot gilt nicht für Kontaktpersonen nach §3, Absatz 1, Nummer 3 CoronaImpfV. Danach könnten Schwangere und Personen, die sich nicht in einer Einrichtung befinden und pflegebedürftig sind, je zwei Kontaktpersonen benennen, die geimpft werden sollen. Für diese Personengruppe gibt es aktuell im Impfzentrum Essen kein Impfangebot. Das Land NRW hat angekündigt, dass die Kontaktpersonen nach Ostern über die Hausarzt- bzw. die Gynäkologiepraxen geimpft werden können.
Annahme von Anträgen auf Einzelfallentscheidungen wird gestoppt – Impfungen übernehmen Hausärzte
Weiterhin wird die Stadt Essen die Annahme von Anträgen auf Einzelfallentscheidungen zum 31. März stoppen. Inzwischen sind über 4.700 Anträge auf eine Einzelfallentscheidung bei der Stadt und dem Gesundheitsamt eingegangen, täglich werden 100 bis 150 Personen aus diesem Kreis geimpft.
Das Gesundheitsamt der Stadt Essen wird die bisher eingegangenen Anträge prüfen und die Personen bei einer entsprechenden Impfberechtigung ins Impfzentrum Essen einladen. Anträge, die ab 1. April eingehen, und nicht ausdrücklich §3, Absatz 1, Nummer 2, Buchstabe k) der CoronaImpfV zugeordnet und mit einem ärztlichen Zeugnis belegt werden können, werden nicht mehr angenommen. Das Land NRW hat bereits angekündigt, dass chronisch kranke Personen nach Ostern von den Hausärzten geimpft werden sollen.
Start der Coronaschutzimpfung für 79-Jährige
Das Land NRW hat heute (29.03.) weitere Informationen zum Start der Impfungen für 79-Jährige veröffentlicht. Ab dem 6. April können zunächst ausschließlich Menschen des Geburtsjahrgangs 1941 (geboren zwischen dem 1. Februar 1941 und dem 31. Dezember 1941) Impftermine über die Kassenärztliche Vereinigung (KVNO) buchen.
Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die 116 117 01. Das Land hat angekündigt, dass auch Paarbuchungen möglich sind und dass das Alter des Lebenspartners dabei keine Rolle spielt.
Die Informationsschreiben zur Impfung werden noch in dieser Woche an die betroffenen Personen versendet, in Essen sind das rund 4.800 Personen.
Das Informationsschreiben ist allerdings keine Voraussetzung für die Terminbuchung, diese ist für die 79-Jährigen auch ohne das Schreiben möglich.
Eine Terminbuchung für Personen, die nicht zum betroffenen Jahrgang gehören, ist nicht möglich. Die Impfzentren sollen nicht ohne gültigen Termin aufgesucht werden, da die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist und Personen ohne Termin keine Impfung erhalten.
Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen
Stadt Essen
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