Mit der Coronaimpfverordnung (CoronaImpfV) von Mitte März (10.03.) gibt es in den Impfzentren die Möglichkeit, den unter Paragraph § 3 (1) 3. aufgeführten bis zu zwei engen Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person sowie von Schwangeren ein Impfangebot zu machen. Voraussetzung dafür ist, dass ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.
Ab kommenden Mittwoch, 21. April, können nun Kontaktpersonen im Impfzentrum Essen einen Termin für eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus vereinbaren. Entsprechend der Erlasslage werden rund zehn Prozent der aktuell zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen für Impfungen von Kontaktpersonen zur Verfügung stehen.
Termine können über neues Terminbuchungssystem vereinbart werden
Für eine Terminvereinbarung wurde ein Terminbuchungssystem eingerichtet, über das interessierte Personen selbstständig einen Termin vereinbaren können. Die Termine werden jeweils durch das Impfzentrum freigeschaltet, die erforderlichen Unterlagen für einen Impftermin, wie beispielsweise ein Impfticket, werden mit der Terminbestätigung als Anhang in einer E-Mail verschickt. Ohne die entsprechenden Unterlagen kann keine Impfung erfolgen.
Als Nachweis für eine Impfberechtigung müssen Kontaktpersonen eine Kopie des Mutterpasses mitbringen sowie eine schriftliche Bestätigung der Schwangeren. Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen müssen einen Nachweis über die Pflegestufe vorlegen sowie eine schriftliche Bestätigung der pflegebedürftigen Person.
Das Terminbuchungssystem steht ab Mittwochmorgen für Buchungen zur Verfügung. Erfahrungsgemäß kann es gerade am ersten Tag zu einer großen Nachfrage kommen. Neue Terminslots werden fortlaufend freigeschaltet.
Hier geht es zum Terminbuchungssystem: www.impftermin-essen.de.
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