Wichtige Hinweise zum Thema Reisen

31.05.2021

Hinweis an die Redaktionen: Die Angaben zur Quarantänedauer und Verkürzungsmöglichkeiten im dritten Absatz wurden am 01.06.2021 korrigiert.

Mit dem besser werdenden Wetter und dem anstehenden langen Wochenende steigt auch das Interesse an Reisen im In- und Ausland. Dabei sind unbedingt die jeweils aktuell geltenden Regelungen der Bundesländer bzw. der ausgewählten Reiseländer zu beachten.

Grundsätzlich gilt im In- und Ausland eine Reisemöglichkeit nur mit dem Nachweis einer negativen Testung, einer Impfung oder einer Genesung nach einer Corona-Infektion. Ob darüber hinaus eine Quarantäne bei Einreise notwendig ist, regelt das Reiseland selbst. Insbesondere bei Reisen in Hochinzidenz-, Risiko oder Virusvariantengebiete. Aktuell gültige Informationen finden Reisende beispielsweise auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468) oder dem Robert Koch-Institut (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu).

Auch bei der Rückkehr aus einem Urlaubsland nach Deutschland gilt nach wie vor eine Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht. Eine Anmeldung ist über das bundesweit einheitliche Portal erforderlich: www.einreiseanmeldung.de. Die Quarantänezeit von 10 Tagen bei Rückkehr aus einem Risikogebiet können Genesene, Geimpfte oder Getestete verkürzen, wenn sie ihren Genesenen-, Impf- oder Testnachweis über das Einreiseportal online auf www.einreiseanmeldung.de übermitteln. Bei Einreisenden aus Hochinzidenzgebieten darf die Testung zur Verkürzung der Quarantäne frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgen. Für Rückreisende aus Virusvariantengebieten gibt es keine Möglichkeit, die Quarantäne zu verkürzen, die für sie 14 Tage beträgt.

Alle weiteren Informationen und Regelungen der seit 13. Mai deutschlandweit geltenden Corona-Einreiseverordnung finden Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_reisen.

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