Das Schulministerium NRW hat heute (06.10.) die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die Rahmenbedingungen für den Schulstart nach den Herbstferien informiert.
Maskenpflicht soll entfallen
Ab dem 2. November soll die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen entfallen. Im Außenbereich von Schulen besteht bereits keine Maskenpflicht mehr. Ab dem 2. November würde die Maskenpflicht nur noch im übrigen Schulgebäude bestehen, insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine entsprechend geänderte Coronabetreuungsverordnung soll es in der ersten Woche der Herbstferien geben.
Testungen nach den Herbstferien
Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schüler*innen, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind, durchgeführt. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt dies entsprechend. Danach werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten regelmäßigen Tests für Schüler*innen sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche). Darüber hinaus werden auch am Tag nach Allerheiligen (2. November) alle Schüler*innen getestet.
Keine Tests während der Herbstferien
Während der Herbstferien entfallen die regelmäßigen schulischen Testungen. Daher benötigen Schüler*innen – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Zwar werden die Bürgertests ab dem 11. Oktober grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben für sie kostenfrei.
Weitere Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien sind in der Schulmail des Ministeriums nachzulesen.
Zur Schulmail vom 6. Oktober 2021
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