Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt ab 4. Dezember

03.12.2021

Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab dem morgigen Samstag, 4. Dezember, gilt. Die Verordnung setzt im Wesentlichen die Bund-Länder-Beschlüsse um. Bis auf eine Ausnahme: Clubs und Diskotheken müssen NRW-weit unabhängig vom Inzidenzwert schließen. Für Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen gilt ein Zutritt nur unter der 2G-Regelung. Ein Zutritt ist damit nur für geimpfte oder genesene Personen möglich. Ebenfalls unter Einhaltung der 2G-Regelung können Weihnachtsmärkte geöffnet bleiben. Auch im Einzelhandel – bis auf Läden des täglichen Bedarfs – gilt ab morgen die 2G-Regelung. Der Besuch beim Friseur fällt dagegen weiterhin unter die 3G-Regelung.

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Die Kapazitätsbegrenzung greift nun bereits ab 1.000 Zuschauenden. Darüber darf nur noch 30 Prozent der Kapazität genutzt werden. Alternativ kann auch auf 50 Prozent der Gesamtkapazität abgestellt werden. Allerdings gilt in beiden Varianten unabhängig von der Größe des Veranstaltungsorts: Es besteht eine absolute Obergrenze von maximal 5.000 Zuschauenden in Innenräumen und maximal 15.000 Zuschauenden im Freien. Für diese Veranstaltungen gelten weiterhin die 2G-Regel sowie grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Auch im privaten Bereich gibt es Einschränkungen. Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Diese Regelung gilt auch dann, wenn ungeimpfte mit geimpften bzw. genesenen Personen zusammentreffen. Ab einem Inzidenzwert über 350 pro 100.000 Einwohner*innen greifen auch für private Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen Kontaktbeschränkungen. Dann sind Zusammenkünfte nur noch bis zu 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich möglich.

Alle Maßnahmen der neuen Coronaschutzverordnung im Detail lassen sich hier nachlesen: https://www.land.nrw/media/25554/download?attachment

Die Verordnung ist bis zum 21. Dezember gültig.

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