Im Rahmen der regelmäßigen Anpassung werden die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, die Sozialhilfe und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bundesweit angehoben. Sozialleistungsbezieher*innen in Essen erhalten damit ab Januar 2022 mehr Geld.
Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten zukünftig mit 449 Euro monatlich drei Euro mehr als bisher. Für Paare mit gemeinsamem Haushalt erhöht sich der Satz ebenfalls um jeweils drei Euro auf 404 Euro pro Person. Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten zukünftig 360 Euro monatlich. Für Jugendliche vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt ab Januar ein ebenfalls um drei Euro erhöhter Regelsatz von 376 Euro. 311 Euro monatlich werden für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren ausgezahlt. Für Kleinkinder bis sechs Jahre bekommen die Erziehungsberechtigten zukünftig monatlich 285 Euro.
Die neuen Beträge werden von der Stadt Essen Ende Dezember automatisch mit der Leistung für Januar 2022 überwiesen. Angepasst werden dabei auch die vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, wie sie zum Beispiel Alleinerziehende erhalten.
Vom sogenannten Regelbedarf bestreiten Sozialleistungsbezieher*innen eigenverantwortlich ihre Aufwendungen für beispielsweise Lebensmittel, Kleidung, Hausrat und Haushaltsenergie. Das JobCenter Essen oder das Amt für Soziales und Wohnen tragen bei Leistungsberechtigten außerdem die angemessenen Kosten für Wohnen und Heizung.
Aktuelle Informationen über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten Interessierte unter www.essen.de/jobcenter und mehr zu den Leistungen des Amtes für Soziales und Wohnen unter www.essen.de/soziales.
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