Amt für Soziales und Wohnen

Öffnungszeiten des Kundencenters im Amt für Soziales und Wohnen

Das Kundencenter im Amt für Soziales und Wohnen in der Steubenstraße 53 hat von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 11 Uhr geöffnet.

Terminvereinbarungen sind über unsere Service-Nummer 0201 88-50555 möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten (Themenseiten "Im Blickpunkt")

Organisatorische Neustrukturierung des Bereiches Bildung und Teilhabe

Zum 02. Januar 2026 erfolgte bei der Stadt Essen eine Neuorganisation im Bereich Bildung und Teilhabe.

Seitdem gilt:

Das Amt für Soziales und Wohnen ist zuständig für Bürger*innen, die Bildungs- und Teilhabeleistungen im Rahmen des Wohngeldgesetzes (WoGG), dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG, Kinderzuschlag), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragen.

Das JobCenter Essen ist zuständig für die Antragsbearbeitung für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bekommen (Bürgergeld-Empfänger*innen).

Leistungsberechtigte nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleitungsgesetz sowie Empfänger*innen von Wohngeld und Kinderzuschlag richten ihre Anträge bitte an:

Amt für Soziales und Wohnen – Bildung und Teilhabe

Steubenstraße 53, 45138 Essen

E-Mail: but@sozialamt.essen.de

Alle derzeit gültigen Bescheinigungen und Antragsunterlagen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Geben Sie zur eindeutigen Zuordnung stets Ihr Aktenzeichen oder Ihre Wohngeldnummer an.

SGB XII (Grundsicherung), Asylbewerberleistungen = Aktenzeichen: 50-…

Wohngeld / Kinderzuschlag = Wohngeldnummer (113000 XXXXX)

Sachstandsanfragen zu BuT-Anträgen können wir derzeit leider nicht telefonisch oder über das Kundencenter beantworten. Wir bitte um Ihr Verständnis.

Während einer Übergangsphase werden eingehende Anliegen sachgerecht weitergeleitet, sodass die Bearbeitung in jedem Fall gewährleistet bleibt.

Erreichbarkeit Dienststelle Pflegewohngeld und stationäre Hilfe zur Pflege im Amt für Soziales und Wohnen

Die Dienststelle Pflegewohngeld und stationäre Hilfe zur Pflege im Amt für Soziales und Wohnen ist an drei Vormittagen telefonisch erreichbar:
montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr.

Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. So werden lange Wartezeiten deutlich reduziert. Terminvereinbarungen sind über unsere Service-Nummer 0201 88-50555 sowie in unserem Kundencenter möglich.

Online-Terminvergabe Elterngeld und Wohngeld

Zur Optimierung Ihrer persönlichen Vorsprache bietet die Elterngeld- und Wohngeldstelle des Amtes für Soziales und Wohnen in der Klinkestraße 29-31 in Essen-Bergerhausen persönliche Termine zur Beratung und Antragstellung nach Terminreservierung an.

Termine können während der normalen Öffnungszeiten online für verschiedene Anliegen gebucht werden. Vorsprachen ohne Termin sind im Bereich Wohngeld nicht möglich.

In vielen Fällen reicht die postalische oder elektronische Übersendung von Unterlagen oder eine telefonischen Beratung aus.

Dazu stehen folgende Service-Nummern zur Verfügung:

Elterngeld: Telefon 0201/88-50588

Wohngeld: Telefon 0201/88-50466

Weitere Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten:

Kontakt Elterngeld

Kontakt Wohngeld

Hilfen für Menschen aus der Ukraine

Die Servicestelle Flüchtlinge erste Anlaufstelle für Unterkunft, Sozialleistungen und -hilfen sowie weitere Fragen.

Öffnungszeiten:

montags bis freitags 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Hilfesuchende können sich montags bis freitags 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr an folgende Telefonnummer wenden: 0201 88-35555.

Die Servicestelle ist beim Amt für Soziales und Wohnen, Steubenstr. 53, 45138 Essen, eingerichtet.

Weitere Informationen gibt es hier: www.essen.de/ukrainehilfe

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