Zum 02. Januar 2026 erfolgte bei der Stadt Essen eine Neuorganisation im Bereich Bildung und Teilhabe.
Seitdem gilt:
Das Amt für Soziales und Wohnen ist zuständig für Bürger*innen, die Bildungs- und Teilhabeleistungen im Rahmen des Wohngeldgesetzes (WoGG), dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG, Kinderzuschlag), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragen.
Das JobCenter Essen ist zuständig für die Antragsbearbeitung für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bekommen (Bürgergeld-Empfänger*innen).
Leistungsberechtigte nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleitungsgesetz sowie Empfänger*innen von Wohngeld und Kinderzuschlag richten ihre Anträge bitte an:
Amt für Soziales und Wohnen – Bildung und Teilhabe
Steubenstraße 53, 45138 Essen
E-Mail: but@sozialamt.essen.de
Alle derzeit gültigen Bescheinigungen und Antragsunterlagen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Geben Sie zur eindeutigen Zuordnung stets Ihr Aktenzeichen oder Ihre Wohngeldnummer an.
SGB XII (Grundsicherung), Asylbewerberleistungen = Aktenzeichen: 50-…
Wohngeld / Kinderzuschlag = Wohngeldnummer (113000 XXXXX)
Sachstandsanfragen zu BuT-Anträgen können wir derzeit leider nicht telefonisch oder über das Kundencenter beantworten. Wir bitte um Ihr Verständnis.
Während einer Übergangsphase werden eingehende Anliegen sachgerecht weitergeleitet, sodass die Bearbeitung in jedem Fall gewährleistet bleibt.