Das Wohngeld ist ein Zuschuss, der Ihnen als Mieter*in oder Eigentümer*in hilft, Ihre Wohnkosten zu tragen. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens, wird nur als Zuschuss zur Miete (zweckgebunden) gewährt, ist einkommensabhängig und dient nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes.
Wohngeld wird vom ersten Tag des Monats an gewährt in dem der Antrag bei der Stadt Essen eingeht. Dieser Zuschuss muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.
Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld
Derzeit ist die Wohngeldstelle zur schnelleren Abarbeitung von vorhandenen Rückständen telefonisch nur dienstags und donnerstags während der genannten Sprechzeiten erreichbar. Persönliche Vorsprachetermine können weiterhin auch montags und freitags zu den Sprechzeiten wahrgenommen werden.
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag 8:30–12:30 Uhr und 14:00–15:00 Uhr
Donnerstag 8:30–12:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr