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Das SozialTicket

Essener Transferleistungsbeziehende erhalten das "SozialTicket" bei der Ruhrbahn.

Damit die Ruhrbahn das Ticket ausstellen kann, brauchen Sie einen Berechtigungsnachweis, den Sie - je nachdem, ob Sie Leistungen nach dem SGB XII, dem SGB VIII oder dem SGB II beziehen - beim Amt für Soziales und Wohnen, beim Jugendamt oder beim JobCenter erhalten.

Wer erhält wo den Berechtigungsnachweis?

  • Wer Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, bekommt den Berechtigtenausweis beim Amt für Soziales und Wohnen in der Steubenstraße 53 (Eingang "Kundencenter", Steubenstraße / Ecke Manteuffelstraße).
  • Wohngeldempfänger*innen erhalten den Nachweis in der Wohngeldstelle, Klinkestraße 29 - 31.
  • Für junge Erwachsene, die vom Jugendamt laufende Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII erhalten, stellt das Jugendamt der Stadt Essen (Abteilung Soziale Dienste / Wirtschaftliche Erziehungshilfe) im Allbauhaus, Eingang Vereinstraße 2, den Berechtigungsnachweis aus.
  • JobCenter-Kund*innen, also Menschen, die Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) bekommen, wenden sich an den Standort, der sie auch sonst wohnortnah betreut. (Im Neukundenbereich am Berliner Platz wird der Berechtigungsnachweis nicht ausgestellt.)

Benötigte Unterlagen

Um längere Wartezeiten bei der Beantragung des Berechtigungsnachweises zu vermeiden, halten Sie bitte Ihren Personalausweis und Ihre Kundennummer (beispielsweise Wohngeldnummer oder Nummer der Bedarfsgemeinschaft) bereit.

Mit Berechtigungsnachweis geht's zur Ruhrbahn

Wenden Sie sich anschließend an die Ruhrbahn. Mit dem Berechtigungsnachweis bekommen Sie das Ticket in den Verkaufsstellen oder an den Fahrkartenautomaten.

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