Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Das Bürgergeld

Das Bürgergeld - als Nachfolger des Arbeitslosengeld II - umfasst den Regelbedarf, eventuelle Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung.

Höhe des Regelbedarfes (1)ab dem 01.01.2024
alleinstehende/alleinerziehende Personen und Volljährige mit minderjährigem Partner563,00 Euro
volljährige Ehegatten / Partner in eheähnlicher Gemeinschaft (pro Person)506,00 Euro
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt (18 - 24 Jahre)

Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18 - 24 Jahre)
451,00 Euro
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 - 17 Jahre)

minderjährige Partner (14 - 17 Jahre)
471,00 Euro
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 - 13 Jahre)390,00 Euro
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 - 5 Jahre)357,00 Euro

Der Regelbedarf umfasst insbesondere den Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie - ohne die auf die Heizung und Warmwasser entfallenden Anteile - sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Wie sich der Regelbedarf berechnet und zusammensetzt, geht aus einer Broschüre (pdf, 985 kB) ReadSpeaker des Bundesministeriums hervor.

Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU)
- maximale Bruttokaltmiete - (1)
Haushaltsgrößeab dem 01.09.2024
1 Person 472,00 Euro
2 Personen 613,00 Euro
3 Personen 754,50 Euro
4 Personen 896,00 Euro
5 Personen 1.037,50 Euro
6 Personen 1.132,00 Euro
7 Personen 1.226,00 Euro
8 Personen 1.320,50 Euro
9 Personen 1.415,00 Euro
jede weitere Person 94,50 Euro

Grundsätzlich können nur die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Die angemessene Bruttokaltmiete setzt sich zusammen aus der Haushaltsgröße, dem Quadratmeterpreis (der dem Essener Mietspiegel folgt) und den kalten Betriebskosten.

(1) Die Werte gelten ebenfalls für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Film zur Grundsicherung

Informationen zum Bürgergeld

Broschüre des Bundeministeriums
Einlegeblatt zum Merkblatt SGB II (pdf, 73 kB) ReadSpeaker

Weitere Informationen

schlüssiges Konzept der Stadt Essen zur sozialhilferechtlicher Angemessenheitsgrenze (pdf, 2490 kB) ReadSpeaker
angemessene Heizkosten (pdf, 2292 kB) ReadSpeaker
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