Kinder und Jugendliche aus Familien, die
- Bürgergeld
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Asylbewerberleistungen
- Kindergeld mit Kinderzuschlag oder
- Wohngeld erhalten,
können auch Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen.
Kinder und Jugendliche aus Familien, die
können auch Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen.
Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert:
JobCenter Süd 1 - Bildung und Teilhabe
Bismarckstraße 36, 45128 Essen
Telefon: 0201 88 57 180
Kund*innen vom JobCenter Team Bildung und Teilhabe können zwischen 8:30 und 11:30 Uhr ihren*ihre Sachbearbeiter*in telefonisch auch direkt kontaktieren. Die Durchwahl entnehmen Sie bitte den Ihnen zugehenden Bescheiden oder der Signatur in unseren E-Mails.