Kinder und Jugendliche aus Familien, die
- Neue Grundsicherung
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Asylbewerberleistungen
- Kindergeld mit Kinderzuschlag oder
- Wohngeld erhalten,
können auch Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen.
Kinder und Jugendliche aus Familien, die
können auch Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen.
Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert:
Bei Anliegen zum Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II (Neue Grundsicherung) wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, die auch für Ihre Grundleistungen zuständig ist.
In allen anderen Rechtskreisen kontaktieren Sie bitte das Amt für Soziales und Wohnen per E-Mail unter but@sozialamt.essen.de.
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