Kinder und Jugendliche aus Familien, die
- Bürgergeld
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Asylbewerberleistungen
- Kindergeld mit Kinderzuschlag oder
- Wohngeld erhalten,
können auch Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen.
Ab dem 7. April wenden sich Leistungsberechtigte mit allen BuT-Anliegen direkt an ihre zuständige Geschäftsstelle im JobCenter. Damit gibt es künftig nur noch eine zentrale Anlaufstelle für alle Leistungsangelegenheiten; der bisherige Service an der Bismarckstraße 36 entfällt.
Zu den Geschäftsstellen:
https://www.essen.de/organisationen/detail_1188173.de.html
Für Kundinnen und Kunden des Amtes für Soziales und Wohnen bleibt das Kundencenter in der Steubenstraße 53 zuständig
E-Mail: but@sozialamt.essen.de.
Kinder und Jugendliche aus Familien, die
können auch Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen.
Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert:
Bei Anliegen zum Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II (Bürgergeld) wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, die auch für Ihre Grundleistungen zuständig ist.
In allen anderen Rechtskreisen kontaktieren Sie bitte das Amt für Soziales und Wohnen per E-Mail unter but@sozialamt.essen.de.
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