Das Bildungs- und Teilhabepaket

Neue Anlaufstellen ab 7. April

Ab dem 7. April wenden sich Leistungsberechtigte mit allen BuT-Anliegen direkt an ihre zuständige Geschäftsstelle im JobCenter. Damit gibt es künftig nur noch eine zentrale Anlaufstelle für alle Leistungsangelegenheiten; der bisherige Service an der Bismarckstraße 36 entfällt.

Zu den Geschäftsstellen:

https://www.essen.de/organisationen/detail_1188173.de.html

Für Kundinnen und Kunden des Amtes für Soziales und Wohnen bleibt das Kundencenter in der Steubenstraße 53 zuständig

E-Mail: but@sozialamt.essen.de.

Seine Umsetzung in Essen

Kinder und Jugendliche aus Familien, die

  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Asylbewerberleistungen
  • Kindergeld mit Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld erhalten,

können auch Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen.

Kontakt

Bei Anliegen zum Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II (Bürgergeld) wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, die auch für Ihre Grundleistungen zuständig ist.

In allen anderen Rechtskreisen kontaktieren Sie bitte das Amt für Soziales und Wohnen per E-Mail unter but@sozialamt.essen.de.

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Härtefallfond "Alle Kinder essen mit"

Wenn kein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht, können einkommensschwache Familien für die Bereiche Mittagessen und Klassenfahrten Zuschüsse aus dem Härtefallfond "Alle Kinder essen mit" beantragen.

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