Die Kosten werden nach Möglichkeit direkt an den Anbieter gezahlt. Hierzu gibt es zwei Varianten, je nachdem welche Unterlagen Sie einreichen.
Variante 1:
Einreichen eines Mitglieds- / Teilnahmenachweises (inklusive einer Rechnung)
Wird mit dem Nachweis über die Aktivität auch eine Rechnung eingereicht, können die bescheinigten Kosten direkt dem Anbieter gegenüber übernommen werden. Sollten Eltern die Kosten bereits vorgestreckt haben, reichen sie einen Nachweis hierüber ein (Quittung / Kontoauszug).
Sofern die nachgewiesenen Kosten unterhalb der maximalen Höchstförderung von 180 Euro / Jahr liegen, erfolgt anschließend eine monatliche Kostenübernahme an die Leistungsberechtigten. Zur Vereinfachung werden die tatsächlich nachgewiesenen Kosten auf die nächsten vollen 15 Euro aufgerundet und an die Familien ausgezahlt.
Der Zeitpunkt der Aufnahme der monatlichen Zahlung steht im Zusammenhang mit der bereits geleisteten Einmalzahlung: