Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Bildung und Teilhabe

Auch Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien sollen die Möglichkeit haben, in der Gemeinschaft Sport zu treiben, ein Instrument zu spielen, in Clubs und Vereinen aktiv zu sein, Sport- und Kultur-Veranstaltungen zu besuchen. Über das Bildungs- und Teilhabepaket können die Kosten dafür übernommen werden.

Was wird gefördert?

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden pauschal 15 Euro monatlich berücksichtigt. Es können Kosten übernommen werden für:

  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Sportvereine /-kurse, Spielgruppen, Arbeitsgemeinschaften)
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musik- oder Kunstkurse)
  • vergleichbare angeleitete Aktivitäten (z.B. auch Babyschwimmen, muttersprachliche Kurse)
  • organisierte Freizeiten (z.B. Ferienfreizeiten mit der Gemeinde oder einem Verein / Verband)

Wer kann die Leistungen erhalten?

Anspruchsberechtigt sind Kindern und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld,
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII,
  • Asylbewerberleistungen
  • Kindergeld mit Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Wie können die Leistungen beantragt werden?

Die Leistungen können über das Formular "Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" beantragt werden. Dem Antrag sind noch folgende Unterlagen beizufügen:

  • evtl. Mitgliedsbescheinigungen
  • Rechnung / Rechnungsaufforderung des Anbieters
  • bei bereits gezahlten Beträgen: Quittungen / Kontoauszüge

An wen werden die Leistungen ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt direkt in einer Summe (maximal 180 €) pro Kalenderjahr an die Eltern/Sorgeberechtigten.

MonatAuszahlungsbetrag
pro Monat
Angesammelt ("kumuliert")
Januar15 Euro15 Euro
Februar15 Euro30 Euro
März15 Euro45 Euro
April15 Euro60 Euro
Mai15 Euro75 Euro
Juni15 Euro90 Euro
Juli15 Euro105 Euro
August15 Euro120 Euro
September15 Euro135 Euro
Oktober15 Euro150 Euro
November15 Euro165 Euro
Dezember 15 Euro180 Euro

Wo können die Leistungen beantragt werden?

Bei Anliegen zum Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II (Bürgergeld) wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, die auch für Ihre Grundleistungen zuständig ist.

In allen anderen Rechtskreisen kontaktieren Sie bitte das Amt für Soziales und Wohnen per E-Mail unter but@sozialamt.essen.de

.

© 2026 Stadt Essen