Lernförderung

Bildung und Teilhabe

Über das Bildungs- und Teilhabepaket können Kosten für eine zusätzliche außerschulische Förderung übernommen werden.

Was wird gefördert?

Die Förderung ist möglich für die Bereiche:

Lernförderung

  • fächerbezogene Förderung
  • LRS / Dyskalkulieförderung

Sprachförderung

  • Deutsch als Fremdsprache (DaF)

Kompaktangebote

  • bei längeren krankheitsbedingten Ausfallzeiten
  • für Seiteneinsteiger*innen, die auf einen Schulplatz warten
  • bei Versetzungsgefahr
  • als Prüfungsvorbereitungskurse (ZAP- / Abiturprüfungen)
  • für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte vor der Einschulung

Wer kann die Leistungen erhalten?

Anspruchsberechtigt sind Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten sowie eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld,
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII,
  • Asylbewerberleistungen
  • Kindergeld mit Kinderzuschlag bzw.
  • Wohngeld

Wie können die Leistungen beantragt werden?

Stellt die Schule Ihres Kindes einen Bedarf an zusätzlicher Lernförderung fest, können die Leistungen mit dem entsprechenden Formular beantragt werden. (Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise im Merkblatt.)

Wählen Sie bitte eine passende Lernförderanbieterin oder einen -anbieter aus, bevor Sie die Unterlagen einreichen. Die Schule Ihres Kindes kann Ihnen bei der Auswahl und Suche behilflich sein.

Eine Liste der zugelassenen Anbieter*innen (sofern diese zugleich der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben) finden Sie auf dieser Seite.

Was mache ich, wenn mein Kind die Anbieterin oder den Anbieter wechseln soll?

Sofern Sie einen Vertrag mit der Anbieterin oder dem Anbieter der Lernförderung geschlossen haben, kündigen Sie diesen bitte rechtzeitig. Beachten Sie dabei die möglicherweise vereinbarten Kündigungsfristen.

Um den Wechsel beim JobCenter zu beantragen, lassen Sie bitte das Formular „Anbieterwechsel“ von der bisherigen Anbieterin bzw. dem bisherigen Anbieter ausfüllen. Im Formular müssen die bereits erteilten Stunden und der Zeitpunkt des Wechsels dokumentiert werden.

Nennen Sie dem JobCenter über das Formular die neue Anbieterin / den neuen Anbieter. Das ermittelte Reststundenkontingent kann im darauf folgenden Zeitraum bei der neuen Lernförderung in Anspruch genommen werden. Sie erhalten hierzu einen entsprechenden Bescheid. Achtung: Es können nur ganze Stunden übertragen werden. Angebrochene Stunden verfallen.

An wen werden die Leistungen ausgezahlt?

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Lernförderanbieterin bzw. dem Lernförderanbieter. Hierfür ist von ihr oder ihm eine Rechnung nebst Anwesenheitsnachweis zu erstellen. Die dafür nötigen Abrechnungs-Vordrucke finden Sie hier.

Wo können die Leistungen beantragt werden?

Zuständig ist das Team Bildung und Teilhabe beim JobCenter Essen. Die Antragsunterlagen können per Post, per E-Mail oder Fax an das Team Bildung und Teilhabe übermittelt werden.

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