Über das Bildungs- und Teilhabepaket können Kosten für eine zusätzliche außerschulische Förderung übernommen werden.
Über das Bildungs- und Teilhabepaket können Kosten für eine zusätzliche außerschulische Förderung übernommen werden.
Die Förderung ist möglich für die Bereiche:
Lernförderung
Sprachförderung
Kompaktangebote
Anspruchsberechtigt sind Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten sowie eine der folgenden Leistungen beziehen:
Stellt die Schule Ihres Kindes einen Bedarf an zusätzlicher Lernförderung fest, können die Leistungen mit dem entsprechenden Formular beantragt werden. (Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise im Merkblatt.)
Wählen Sie bitte eine passende Lernförderanbieterin oder einen -anbieter aus, bevor Sie die Unterlagen einreichen. Die Schule Ihres Kindes kann Ihnen bei der Auswahl und Suche behilflich sein.
Eine Liste der zugelassenen Anbieter*innen (sofern diese zugleich der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben) finden Sie auf dieser Seite.
Sofern Sie einen Vertrag mit der Anbieterin oder dem Anbieter der Lernförderung geschlossen haben, kündigen Sie diesen bitte rechtzeitig. Beachten Sie dabei die möglicherweise vereinbarten Kündigungsfristen.
Um den Wechsel beim JobCenter zu beantragen, lassen Sie bitte das Formular „Anbieterwechsel“ von der bisherigen Anbieterin bzw. dem bisherigen Anbieter ausfüllen. Im Formular müssen die bereits erteilten Stunden und der Zeitpunkt des Wechsels dokumentiert werden.
Nennen Sie dem JobCenter über das Formular die neue Anbieterin / den neuen Anbieter. Das ermittelte Reststundenkontingent kann im darauf folgenden Zeitraum bei der neuen Lernförderung in Anspruch genommen werden. Sie erhalten hierzu einen entsprechenden Bescheid. Achtung: Es können nur ganze Stunden übertragen werden. Angebrochene Stunden verfallen.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Lernförderanbieterin bzw. dem Lernförderanbieter. Hierfür ist von ihr oder ihm eine Rechnung nebst Anwesenheitsnachweis zu erstellen. Die dafür nötigen Abrechnungs-Vordrucke finden Sie hier.
Zuständig ist das Team Bildung und Teilhabe beim JobCenter Essen. Die Antragsunterlagen können per Post, per E-Mail oder Fax an das Team Bildung und Teilhabe übermittelt werden.