Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes kann ausschließlich von zuvor durch die Stadt Essen geprüften und zugelassenen Anbietern durchgeführt und mit dem JobCenter Essen abgerechnet werden.
Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes kann ausschließlich von zuvor durch die Stadt Essen geprüften und zugelassenen Anbietern durchgeführt und mit dem JobCenter Essen abgerechnet werden.
Die Kostenübernahme der zusätzlichen außerschulischen Lernförderung ist im Vorhinein durch die Eltern beim JobCenter zu beantragen.
Wenn ein Anspruch auf Kostenübernahme der Lernförderung besteht, erlässt das JobCenter einen Bewilligungsbescheid. In diesem sind u.a. die bewilligten Unterrichtsfächer, das Stundenkontingent, der Bewilligungszeitraum und die Lernförderanbieterin bzw. der Lernförderanbieter genannt.
Der Bescheid wird den Erziehungsberechtigten im Original postalisch zugeschickt. Wenn die Erziehungsberechtigten dem zustimmen, erhält die Leistungsanbieterin oder der Leistungsanbieter eine Durchschrift.
Das JobCenter unterliegt der sozialrechtlichen Schweigepflicht. Auskünfte zu leistungsrechtlichen Angelegenheiten können daher an Dritte (also auch an Lernförderanbieter*innen) nur erteilt werden, wenn das JobCenter von der Schweigepflicht entbunden wird.
Es werden nur die Kosten für tatsächlich erteilte Lernförderung vom JobCenter übernommen. Die übernahmefähigen Kosten beschränken sich auf die im Bewilligungsbescheid genannten Unterrichtsfächer (maximal zwei) und das bewilligte Gesamtstundenkontingent (maximal 40 Unterrichtseinheiten pro Fach). Die Kostensätze richten sich nach der Qualifikation der Dozentin oder des Dozenten. Bitte beachten Sie hierzu die Richtlinien (pdf, 4257 kB) der Stadt Essen.
Bis zum Schuljahresende nicht aufgebrauchte Stunden können nicht übertragen werden.
Bitte beachten Sie, dass folgende Kosten nicht übernommen werden können:
Um mit dem JobCenter abrechnen zu können, müssen die Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden. Dies geschieht über das Formular "Anwesenheitsnachweis".
Auf dem Anwesenheitsnachweis sind das Datum, die Anzahl der Unterrichtseinheiten, das Unterrichtsfach, der Name des durchführenden Dozenten / der durchführenden Dozentin sowie dessen / deren Qualifikation zu vermerken. Jeder einzelne Termin ist durch die Dozentin / den Dozenten per eigenhändiger Unterschrift individuell zu bestätigen. Eine Kopie der Unterschriften ist nicht zulässig!
Bei kommerziellen Anbietern / Vereinen / Verbänden / Instituten prüft die Institutsleitung zusätzlich die Anwesenheitsnachweise und bestätigt die Korrektheit mit Stempel und Unterschrift. Der Anwesenheitsnachweis ist gemeinsam mit der Rechnung einzureichen.
Die Rechnung muss folgende Informationen enthalten:
In welchem Turnus abgerechnet wird, steht den Anbieter*innen dem Grunde nach frei. Mindestabrechnungszeitraum ist jedoch ein kompletter Monat. Es kann somit zum Beispiel monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich abgerechnet werden.
Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, empfiehlt das JobCenter bei der Abrechnung mehrere Monate zusammen zu fassen und - wenn möglich - quartalsweise abzurechnen.
Bitte beachten Sie:
Für jedes Modul (fächerbezogene Förderung, Deutsch als Fremdsprache und Kompaktangebot) ist eine separate Abrechnung und ein separater Anwesenheitsnachweis zu führen.
Die Rechnung ist nur zusammen mit dem Anwesenheitsnachweis beim Team Bildung und Teilhabe des JobCenter Essen einzureichen. Die Unterlagen können per Post, per E-Mail oder Fax an das Team Bildung und Teilhabe übermittelt werden.