Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes kann nur von solchen Anbieter*innen durchgeführt und mit dem JobCenter Essen abgerechnet werden, die zuvor durch die Stadt Essen geprüft und zugelassen wurden.
Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes kann nur von solchen Anbieter*innen durchgeführt und mit dem JobCenter Essen abgerechnet werden, die zuvor durch die Stadt Essen geprüft und zugelassen wurden.
Bei der Konzeptbeschreibung soll sich an den folgenden Leitfragen orientiert werden, welche im Rahmen des Konzeptes beantwortet werden sollen:
Alle Informationen und Regelungen zur Durchführung der zusätzlichen außerschulischen Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaket finden sich in den Richtlinien der Stadt Essen.
Lernförderanbieter*innen nehmen diese Richtlinien zur Kenntnis und akzeptieren die darin festgelegten Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes. Sie verpflichten sich dazu, diesen im Rahmen der Lernförderung nachzukommen.
Eine Abrechnung der Lernförderung mit dem JobCenter Essen ist erst nach erfolgter Zulassung möglich. Hierüber erfolgt eine gesonderte Mitteilung.
Kosten für Unterrichtsfächer, für welche keine Zulassung erfolgt ist, sowie Kosten für Zeiträume vor einer Zulassung können nicht übernommen werden.
Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann die Bearbeitungszeit bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen zur Abrechnung der Lernförderung gibt es hier.
Nein, die Eltern haben das Wunsch- und Wahlrecht und entscheiden bei welcher Anbieterin oder welchem Anbieter die Nachhilfe für ihr Kind stattfinden soll.
Die Stadt Essen prüft lediglich die Eignung der Anbieter*in und somit ob eine Kostenübernahme über das Bildungs- und Teilhabepaket erfolgen kann. Das JobCenter veröffentlicht eine Liste jener zugelassenen Anbieter*innen, die zugleich der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben. Aus Gründen der Neutralität spricht das JobCenter keine Empfehlung aus.
Zuständig ist das Team Bildung und Teilhabe im JobCenter Essen. Die Antragsunterlagen können per Post, per E-Mail oder Fax an das Team Bildung und Teilhabe übermittelt werden.