Kosten für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule, Kita oder Kindertagespflege. Nachrangig können ebenfalls mehrtägige Klassenfahrten bezuschusst werden.
Haben Sie bereits zuvor Leistungen nach dem SGB II (Neue Grundsicherung) erhalten? So wenden Sie sich an die seinerzeit zuständige Geschäftsstelle.
Haben Sie bereits zuvor Leistungen nach dem AsylblG, Wohngeld, SGB XII oder Kinderzuschlag erhalten? So wenden Sie sich per E-Mail an but@sozialamt.essen.de