Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft müssen ab dem 15. Lebensjahr aktiv eine Krankenkasse wählen und dem JobCenter innerhalb von zwei Wochen eine Mitgliedsbescheinigung dieser Krankenkasse vorlegen. Sofern keine Krankenkasse gewählt wird, nimmt das JobCenter Essen die Anmeldung bei einer Krankenkasse vor.
Die pauschalierten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlt das JobCenter in der gesetzlich vorgesehenen Höhe. Ausgenommen sind die Fälle, in denen Sie Bürgergeld als Darlehen oder nur Leistungen für Erstausstattung der Wohnung oder für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt oder mehrtägige Klassenfahrten erhalten.
Für Privatversicherte ist die Zahlung eines Zuschusses zu den Krankenversicherungsbeiträgen möglich, sofern keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.