Ab kommenden Donnerstag, 13. Januar, gelten in NRW und damit auch in Essen neue Coronaschutzregeln. Das Land NRW setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz um und regelt den Zugang in einigen Bereichen der Freizeit neu sowie die Quarantäneregelungen bei einer Corona-Infektion.
Mit der Änderung der Verordnung gilt beispielsweise auch die 2G plus-Regelung in der Gastronomie. Im Freizeitbereich soll grundsätzlich weiter die 2G-Regel gelten, teils auch die 2G plus-Regel, etwa wenn keine Maske getragen werden kann. Geboosterte Personen werden von dieser Testpflicht ausgenommen: Sie brauchen in Bereichen, in denen 2G plus gilt, keinen tagesaktuellen Negativ-Test. Das gleiche gilt auch für Personen, die nach vollständiger Immunisierung (Erst- und Zweitimpfungen) von einer Infektion genesen sind. Darüber hinaus können Testungen nunmehr auch dort unter Aufsicht vorgenommen werden, wo 3G oder 2G plus-Angebote in Anspruch genommen werden sollen. Diese beaufsichtigten Testungen gelten dann nur für das jeweilige Angebot.
Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für die Bürger*innen auch weiterhin bestehen – auch unabhängig vom Impfstatus. Neben einer eigenverantwortlichen Einschränkung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.
Auslöser für weitere Coronaschutzmaßnahmen
Aufgrund der ansteckenderen Omikron-Variante und der zu erwartenden höheren Infektionszahlen, soll mit der neuen Coronaschutzverordnung die Gesamtinzidenz neben der Hospitalisierungsinzidenz wieder ein wesentlicher Indikator für die Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen sein. Der Automatismus von Anpassungen von Schutzmaßnahmen bei Veränderungen der Hospitalisierungsinzidenz entfällt entsprechend.
Die neue Coronaschutzverordnung gilt ab dem 13. Januar und bis zum 9. Februar. Bis einschließlich Mittwoch, 12. Januar gelten die berits bestehenden Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung, die auf essen.de/coronavirus_regeln zusammengefasst sind.
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