Änderung beim Lolli-Pooltest-Verfahren in Grundschulen

26.01.2022

Vor dem Hintergrund der Priorisierung von PCR-Testungen hat das Land NRW das Lolli-PCR-Testverfahren an Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.

In Grundschulen kommen zwar weiterhin Lolli-PCR-Pooltests zum Einsatz, jedoch wird die Auflösung positiv getesteter Pools ab sofort durch Antigen-Schnelltests erfolgen: Dafür werden die Schüler*innen am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigen-Schnelltests getestet. Schüler*innen dürfen aber auch in einer zertifizierten Testeinrichtung einen Bürgertest machen und das Ergebnis der Schule vorgelegen. Mit einem negativen Ergebnis können die betroffenen Schüler*innen dann wieder am Unterricht teilnehmen.

Fällt ein Antigen-Schnelltest in der Schule positiv aus, werden die Eltern informiert und das Kind soll sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW handelt es sich bei Antigen-Schnelltests in der Schule um Selbsttests. Deshalb muss umgehend ein Kontrolltest mittels Coronaschnelltest oder PCR-Test in einer Teststelle erfolgen. Ist das Ergebnis negativ, kann das Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Ist es positiv, gilt automatisch eine Quarantäne für die Dauer von zehn Tagen. Die Quarantäne kann mit einem negativen Test (Coronaschnelltest oder PCR-Test) verkürzt werden, wenn das Kind 48 Stunden symptomfrei ist.

Alle noch präsenten Schüler*innen eines positiv getesteten Pools werden so lange schultäglich mit Antigen-Schnelltests getestet bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt.

Bei Förderschulen bleibt das bisherige Pool-Testverfahren bestehen.

Mehr Informationen zu den aktuell geltenden Regeln in Schulen sind auf www.essen.de/coronavirus_schulen zu finden. Informationen zu den aktuellen Quarantäneregelungen sowie Meldeformulare des Gesundheitsamts finden Bürger*innen auf www.essen.de/coronavirus_quarantäne.

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