Seit 19. Februar gelten in NRW erste Lockerungen der Coronaschutzmaßnahmen, darunter der Wegfall der Kontaktbeschränkungen für Immunisierte und der Zugang für alle zum Einzelhandel. Wie angekündigt erfolgen nun ab Freitag, 4. März, weitere von Bund und Ländern beschlossene Öffnungsschritte, die die Landesregierung heute mit einer aktuellen Coronaschutzverordnung veröffentlicht hat.
Weitreichende Lockerungen
Ab dann gilt für die Gastronomie und Übernachtungsangebote sowie für den Besuch von Museen, Konzerten und weiteren Kultureinrichtungen, ebenso wie für die gemeinsame Sportausübung im Freien wie in Innenräumen die 3G-Regel: Neben geimpften und genesenen Bürger*innen haben künftig auch tagesaktuell negativ getestete Personen wieder Zugang zu diesen Angeboten. Zudem dürfen Diskos und Clubs wieder öffnen: für immunisierte Personen, die zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können (2G-plus-Regel), auch wenn sie bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder frisch genesen sind.
Erleichterungen bei Veranstaltungen
Für kleinere Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Zuschauer*innen gilt 3G (geimpft, genesen, getestet). Es gilt außerdem: Für Veranstaltungen mit bis zu 500 teilnehmenden Personen gelten keine Kapazitätsbeschränkungen. Bei mehr als 500 gleichzeitig anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 60 Prozent der über 500 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen. Insgesamt sind jedoch höchstens 1.000 gleichzeitig anwesende Zuschauende, Besucher*innen oder Teilnehmende erlaubt. Wird 2G-plus gewährleistet, kann bei bis zu 1.000 Teilnehmenden auf das Tragen von Masken verzichtet werden.
Bei Großveranstaltungen (ab 1.000 Personen) ist unter den weiterhin geltenden Bedingungen von 2G-plus und zusätzlicher Maskenpflicht im Innenbereich eine maximale Auslastung von 60 Prozent bei maximal 6.000 Zuschauer*innen erlaubt. Im Freien sind bei einer maximalen Auslastung von 75 Prozent höchstens 25.000 Zuschauende gestattet. Ausnahmen von den Obergrenzen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zugangsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche entfallen
Die Zugangsbeschränkungen 2G-plus und 3G entfallen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Sie können damit an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten teilnehmen, solange dies im Rahmen der maximalen Teilnehmer*innenzahl erlaubt ist.
Weitere Lockerungen ab 20. März geplant
Die allgemein bekannten Schutzmaßnahmen, wie die Maskenpflicht, das Abstandsgebot und die Hygieneregeln bleiben weiterhin bestehen. Weitere Lockerungen der Corona-Auflagen sind laut Bund-Länder-Beschluss in der finalen dritten Stufe vorgesehen: Ab 20. März sollen die Kontakt- und Zugangsbeschränkungen voraussichtlich ganz entfallen, ebenso wie die Homeoffice-Pflicht. Damit weitere Lockerungen greifen können, muss die Landesregierung die Coronaschutzverordnung erneut anpassen.
Weitere Informationen zu den jeweils aktuell geltenden Regelungen finden Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_regeln.
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