Der Bundestag hat am Freitag, 18. März, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, das die Grundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen der Länder bildet. Am Samstag, 19. März, ist auch eine neue Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten, die vorerst bis zum 2. April 2022 gilt. Die Verordnung regelt weitere Lockerungen, aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen bleiben aber auch viele Regeln bestehen, beispielsweise die Maskenpflicht in Innenräumen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Mit der neuen Coronaschutzverordnung gibt es keine persönlichen Kontaktbeschränkungen mehr, sowohl für immunisierte als auch für nicht immunisierte Personen.
Die Maskenpflicht in Innenräumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen in Innenräumen bleiben bestehen, beispielsweise im Einzelhandel und auch im ÖPNV. Im Freien wird die Maskenpflicht, wo sie bisher noch galt, aufgehoben. Die Landesregierung empfiehlt jedoch weiterhin, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Auch bei den Zugangsbeschränkungen gibt es einige Änderungen:
Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen und Feiern in Privaträumen entfallen ab sofort die Zugangsbeschränkungen (3G, etc.). Die 3G-Regel gilt allerdings weiterhin in der Gastronomie, im Freizeitbereich oder bei Messen.
Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen die Auslastung bisher auf 60 oder 75 Prozent oder durch absolute Höchstgrenzen beschränkt war, können ab sofort wieder voll besetzt werden.
Für Großveranstaltungen gilt künftig 3G und nicht mehr 2G-plus, ebenso für Volksfeste. Die 2G-plus-Regel gilt in NRW und in Essen weiterhin in Clubs, Diskotheken und in vergleichbaren Einrichtungen sowie in Prostitutionsstätten.
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde darüber hinaus bundeseinheitlich definiert, wer genau als geimpft, genesen und getestet gilt. Ab dem 1. Oktober 2022 wird festgelegt, dass ein vollständiger Impfschutz in der Regel nur noch mit drei Einzelimpfungen besteht.
Mehr zu den aktuell gültigen Corona-Regeln unter www.essen.de/coronavirus_regeln.
Stadt Essen behält Schutz- und Hygienemaßnahmen bei
Auch bei der Stadt Essen bleiben die bisherigen Schutz- und Hygienemaßnahmen bestehen. In den städtischen Gebäuden gelten bis auf weiteres für Besucher*innen weiterhin die 3G-Regel und Maskenpflicht. Auch gibt es weiterhin Personenbegrenzungen in den einzelnen Büros, so dass weiterhin viele Fachbereiche eine Vorsprache nur nach Termin anbieten. Damit einher geht auch die Personenbegrenzung in den Traubereichen des Standesamtes.
Mehr Infos dazu sind auf www.essen.de/coronavirus_verwaltung zu finden.
Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
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