Wohnungsvermittlung für Ukrainer*innen startet

28.03.2022

Über 3.600 Geflüchtete aus der Ukraine sind inzwischen in der Stadt Essen angekommen. Der Großteil von ihnen lebt bei Freunden und Verwandten, knapp 35 Prozent sind in städtischen Einrichtungen, Hotels oder anderweitig untergebracht.

Ziel der Verwaltung ist es, die Menschen, die einige Zeit bei uns in Essen bleiben wollen, in Wohnraum zu vermitteln. Dafür hat die Verwaltung die Taskforce "Wohnen" ins Leben gerufen. Diese hat die bisherige Wohnraumvermittlung beim Amt für Soziales und Wohnen in den letzten zwei Wochen in die neue Koordinierungsstelle "Wohnungen für Flüchtlinge" überführt, personell verstärkt und die Abläufe konzeptionell überarbeitet.

Die neue Koordinierungsstelle hat ihre Arbeit bereits aufgenommen und bündelt ab sofort einige Dienstleistungen, die sonst von verschiedenen Abteilungen und Fachbereichen der Stadt durchgeführt werden, sowohl für die Geflüchteten selbst, als auch für Essener*innen, die eine Wohnung anbieten wollen.

Wohnungssuche und Kostenübernahme

Um eine Wohnung in Essen anmieten zu können, müssen ukrainische Geflüchtete zunächst ihre Aufenthaltserlaubnis (bzw. Fiktionsbescheinigung) bei der zentralen Koordinierungsstelle für melde- und ausländerrechtliche Angelegenheiten in Borbeck erhalten.

Die neue Koordinierungsstelle "Wohnungen für Flüchtlinge" unterstützt dann bei der Wohnungssuche und vermittelt im Rahmen eines Matching-Verfahrens passenden Wohnraum. Dafür erfolgt die Kontaktaufnahme am besten per E-Mail an wohnraum-fuer-fluechtlinge@essen.de.

Sollte bereits ein Wohnungsangebot vorliegen, so brauchen Geflüchtete vor Unterzeichnung eines Mietvertrages eine Zusicherung für die Mietkostenübernahme durch das Amt für Soziales und Wohnen. Die neue Koordinierungsstelle "Wohnungen für Flüchtlinge" stellt diese auf Antrag aus, dafür ist nicht zwingend eine Vorsprache erforderlich. Die Unterlagen können auch per E-Mail an wohnraum-fuer-fluechtlinge@essen.de eingesendet werden, notwendig ist der Nachweis über die Aufenthaltserlaubnis (Fiktionsbescheinigung) sowie eine ausgefüllte Bescheinigung für Vermieter*innen (siehe unten). Die Zusicherung für die Mietkostenübernahme wird dann per Post versendet und der Mietvertrag kann unterzeichnet werden.

Sollte für die Wohnung, die angemietet werden soll, ein Wohnberechtigungsschein (WBS) notwendig sein, so muss dieser bei der Fachabteilung Service und Wohnungsangelegenheiten des Einwohneramtes im Gildehof beantragt werden. Die Antragsunterlagen können postalisch übersandt werden, für eine persönliche Vorsprache ist ein Termin erforderlich, der kurzfristig vergeben werden kann. Sollten die Antragssteller nur Ukrainisch oder Russisch sprechen, wird empfohlen, eine*n Dolmetscher*in mitzubringen, in englischer Sprache kann der Termin auch ohne Dolmetscher*in erfolgen. Zur Terminabsprache kann die Servicenummer 0201 88-33111 genutzt werden. Neben der Fiktionsbescheinigung muss die Zusicherung für die Mietkostenübernahme vorgelegt werden.

Mit einem unterzeichneten Mietvertrag erfolgt im Anschluss die Beratung durch die Koordinierungsstelle "Wohnungen für Flüchtlinge" zur weiteren finanziellen Unterstützung beim Bezug einer Wohnung, wie eine Erstausstattung für Möbel, eine mögliche Kautionsübernahme oder notwendige Renovierungskosten. Dafür muss ein Termin bei der Koordinierungsstelle vereinbart werden, telefonisch oder per E-Mail.

Wenn keine weitere finanzielle Unterstützung notwendig ist, ist es ausreichend eine Kopie des unterzeichneten Mietvertrags per E-Mail an die Koordinierungsstelle zu senden. Dieser wird dann an die Leistungsabteilung des Amtes für Soziales und Wohnen für die Mietkostenzahlungen weitergeleitet.

Wohnungsangebote

In einem Matching-Verfahren werden der Bedarf und die eingegangenen Angebote geprüft und zusammengeführt. Deshalb werden nur vollständig zur Verfügung stehende Wohnungen berücksichtigt. Einzelne Räume in Privatwohnungen werden ausdrücklich nicht vermittelt. Das Amt für Soziales und Wohnen zahlt Kosten der Unterkunft bis zu den sogenannten Mietobergrenzen.

Sollten Sie ein allgemeines Mietangebot für Geflüchtete haben, können Sie sich damit an die E-Mail-Adresse wohnraum-fuer-fluechtlinge@essen.de wenden. Wenn Sie sich bereits an die allgemeine E-Mail-Adresse ukrainehilfe@essen.de gewendet haben, müssen Sie nichts weiter tun – Ihre E-Mail mit dem Wohnungsangebot wurde an die Koordinierungsstelle weitergeleitet. Eingehende E-Mails können leider nicht unverzüglich beantwortet werden, jedes Angebot wird allerdings gesichtet und im Anschluss überprüft.

Sollten Sie bereits potenzielle Mieter*innen unter den ukrainischen Geflüchteten gefunden haben, können Sie für diese bereits die notwendige Bescheinigung für Vermieter*innen ausfüllen, die von der Koordinierungsstelle benötigt wird.

Die aktuellen Mietobergrenzen sowie den Download der Bescheinigung für Vermieter*innen finden Sie hier.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten

Die Koordinierungsstelle "Wohnungen für Flüchtlinge" ist Teil des Amtes für Soziales und Wohnen an der Steubenstraße 53.

Eine Terminvereinbarung zur Vorsprache ist unter der Telefonnummer 0201 88-55555 möglich, montags bis freitags von 8:30 bis 15 Uhr, oder per E-Mail an wohnraum-fuer-fluechtlinge@essen.de.

Für persönliche Vorsprachen von ukrainischen Geflüchteten sind bei der Koordinierungsstelle "Wohnungen für Flüchtlinge" bereits Dolmetscher*innen vor Ort.

Weitere Informationen zu Hilfsangeboten der Stadt Essen für Menschen aus der Ukraine finden Sie unter www.essen.de/ukraine.

Herausgegeben von:

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