Gesucht: Mietwohnungen für Geflüchtete

Seit 2015 haben rund 23.000 Menschen nach der Flucht aus ihren Heimatländern in Essen Zuflucht gefunden. Gemeinschaftsunterkünfte sind für Geflüchtete mit einer Aufenthaltsperspektive dabei nur eine erste, zeitlich begrenzte Unterkunftsmöglichkeit. Ziel ist die Integration in die Gesellschaft und eine eigenständige Lebensführung. Hierzu gehört neben Aufnahme einer Arbeit auch eine eigene Wohnung als wichtige erste Schritte.

Das gilt auch für Geflüchtete aus der Ukraine, die aktuell nach Essen kommen.

Sie vermieten eine Wohnung und möchten Geflüchteten helfen? Kontaktieren Sie uns!

Die Stadt Essen möchte Geflüchtete, die dauerhaft in unserer Stadt leben werden, bei der Anmietung einer eigenen Wohnung unterstützen. Daher ist das Amt für Soziales und Wohnen auf der Suche nach Mietwohnungen. Besonders werden große Wohnungen für Familien mit Kindern benötigt.

Beratungsgespräche

Sie werden auf Wunsch durch das Amt für Soziales und Wohnen hinsichtlich der Rahmenbedingungen beraten, zum Beispiel zu Fragen bezüglich des Wohnungszustandes oder der angemessenen Miethöhe.

Übernahme der Mietkosten

Die Kosten der Unterkunft werden im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt durch die Stadt Essen berücksichtigt. Die Mietsätze entsprechen den Obergrenzen für Bruttokaltmieten, wie sie auch bei allen anderen Empfängerinnen*Empfängern von Sozialleistungen gelten.

Wenn Sie eine Wohnung an Geflüchtete vermieten möchten, darf somit die Höhe der Miete unten genannten Obergrenzen (maximale Bruttokaltmiete) nicht überschreiten.

Maximale Bruttokaltmiete
1-Personen-Haushalt: 472,00 Euro
2-Personen-Haushalt: 613,00 Euro
3-Personen-Haushalt: 754,50 Euro
4-Personen-Haushalt: 896,00 Euro
5-Personen-Haushalt: 1.037,00 Euro
6-Personen-Haushalt: 1.132,00 Euro
7-Personen-Haushalt: 1.226,00 Euro
8-Personen-Haushalt: 1.320,50 Euro
9-Personen-Haushalt: 1.415,00 Euro
jede weitere Person zusätzlich: 94,50 Euro

(Stand: 01.09.2024)

Wer darf eine eigene Wohnung anmieten?

Auf Wunsch ist Ihnen das Team "Wohnungen für Flüchtlinge" im Amt für Soziales und Wohnen behilflich und kann den Kontakt zu Geflüchteten herstellen. Die Entscheidung, wen Sie in Ihrer Wohnung aufnehmen, bleibt bei Ihnen. Den Mietvertrag schließen Sie unmittelbar mit Ihren künftigen Mieterinnen*Mietern ab.

Betreuung der neuen Mieter*innen

Geflüchteten, die eine eigene Wohnung anmieten, ist das Alltagsleben in Deutschland nicht immer bekannt. Zwar verfügen viele Geflüchtete über gute Kontakte zu bereits hier lebenden Verwandten oder werden von ehrenamtlichen Helfer*innen begleitet. Eine weitergehende Unterstützung kann zusätzlich erforderlich sein. Im Bedarfsfall steht Ihnen das Team "Wohnungen für Flüchtlinge" als Ansprechpartner*in zur Verfügung und vermittelt die geeignete Unterstützung.

Wenn Sie noch Fragen haben:

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Teams "Wohnungen für Flüchtlinge" zur Verfügung:

Vermieter*innen-Bescheinigung für Mietverträge mit Geflüchteten

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