Corona-Regeln verlängert: Bürgertests nur noch für bestimmte Personengruppen kostenfrei

30.06.2022

Das Gesundheitsministerium NRW hat die Corona-Schutzverordnung und die Corona-Test- und Quarantäneverordnung ohne Änderungen bis zum 28. Juli 2022 verlängert. Damit bleiben die bisher bestehenden Regelungen zur Maskenpflicht im ÖPNV und in bestimmten Einrichtungen, die Testpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und weiteren Einrichtungen sowie die Vorgaben für die Quarantäne und Isolation weiterhin bestehen.

Auf Bundesebene wurde darüber hinaus die Coronavirus-Testverordnung neu gefasst. Damit sind ab heute deutschlandweit die kostenlosen Bürgertests nur noch für bestimmte Personen möglich. Dazu zählen unter anderem Kinder unter 5 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wie beispielsweise Schwangere im ersten Trimester. Auch für Besucher*innen, Behandelte oder Bewohner*innen in bestimmten Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen oder Dialysezentren, sowie für pflegende Angehörige oder Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten ist die Testung weiter kostenfrei. Neben einem Ausweis muss ein Nachweis über den Anspruch vorgelegt werden, beispielsweise eine Geburtsurkunde, ein Mutterpass oder Attest. Auch das Freitesten aus der 10-tägigen Quarantäne nach fünf Tagen ist für Bürger*innen weiter kostenfrei.

Personen mit Risikoexposition können sich ebenfalls auf das Coronavirus testen lassen, müssen sich ab sofort jedoch mit 3 Euro an den Kosten beteiligen. Einen Anspruch haben alle, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden oder zu einer Person Kontakt haben werden, die mindestens 60 Jahre alt ist oder aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an COVID-19 zu erkranken. Auch Personen, die durch die Corona-Warn-App eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben, können den Test mit 3 Euro Eigenanteil nutzen. Die zu testenden Personen müssen grundsätzlich eine Selbstauskunft darüber abgeben, dass die Testung zu einem der vorgenannten Zweck durchgeführt wird.

Von anlasslosen Tests wird allgemein abgeraten. Dennoch können sich alle, die keinen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest oder einen Test mit 3 Euro Eigenbeteiligung haben, auf eigene Kosten testen lassen, sofern dies vor Ort angeboten wird.

Weitere Informationen zu Coronatests und Teststellen in Essen finden Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_testen. Die Quarantäne-Vorschriften hat die Stadt Essen auf www.essen.de/coronavirus_quarantäne zusammengefasst.

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