Die Landesregierung hat heute (23.11.) angekündigt, die Test- und Quarantäneverordnung NRW, in der die wesentlichen Regelungen hinsichtlich Isolierungs- und Testregelungen bei einer Coronainfektion festgelegt sind, zum 30. November 2022 anzupassen.
Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, soll grundsätzlich fünf Tage in eine Isolierung. Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen und die bisherige Pflicht zur Freitestung entfällt. Das Land schließt sich der Empfehlung des Robert Koch-Instituts an, dass sich Betroffene nach Ablauf der fünf Tage freiwillig testen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses auch freiwillig auf Kontakte verzichten oder bei unvermeidbaren Kontakten eine Maske tragen.
Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen soll in den entsprechenden Einrichtungen allerdings ein Tätigkeitverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses nach einer Corona-Infektion gelten.
Die neuen Regelungen sollen auch für Isolierungen gelten, die bereits vor dem 30. November 2022 begonnen haben.
Ab dem 30. November 2022 soll gelten:
Mehr Informationen zu Tests unter www.essen.de/coronavirus_tests und zu Quarantänen unter www.essen.de/coronavirus_quarantäne.
Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse