Neue Coronaregeln ab 1. Februar: Maskenpflicht im ÖPNV und Isolationspflicht entfallen

25.01.2023

Das NRW-Gesundheitsministerium hat heute (25.01.) angekündigt, dass es angesichts des sinkenden Infektionsgeschehens und der steigenden Immunisierung der Bevölkerung die Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus anpassen wird: Die Maskenpflicht im ÖPNV, die Testregelungen für Schulen und Kitas sowie Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten sollen zu Mittwoch, 1. Februar, auslaufen. Auch die Isolationspflichten für Corona-Infizierte entfallen ab dem Zeitpunkt.

Maskenpflicht im ÖPNV endet
Nur noch bis einschließlich Dienstag, 31. Januar, gilt in NRW im öffentlichen Nahverkehr die Maskenpflicht. Im Fernverkehr soll sie bundesweit zu Donnerstag, 2. Februar, vorzeitig ausgesetzt werden. Bürgern*Bürgerinnen wird jedoch empfohlen, freiwillig weiter eine Maske zu tragen. Nach dem 2. Februar und bis vorerst 7. April gilt die Maskenpflicht auf Bundesebene weiterhin in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und weiteren Gesundheitseinrichtungen.

Testregelungen in Schulen und Kitas entfallen
Da die Regelungen zu anlassbezogenen Testungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht verlängert werden, wird auch die Lieferung von Selbsttests an Kitas zum Ende der 6. Kalenderwoche (10. Februar) eingestellt. Bei Bedarf kann sie jederzeit wieder aufgenommen werden. Vorhandene Bestände an Tests können Kitas weiter an Eltern ausgeben, wenn das Ablaufdatum nicht überschritten ist. Auch an den Schulen können noch vorhandene Schnelltests an die Schüler*innen, Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal ausgegeben werden.

(Selbst-)Testungen können weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen, ebenso wie das Tragen von Masken zum Eigen- und Fremdschutz. Wer krank ist, sollte nicht die Kita oder die Schule besuchen.

Präsenzunterricht an Schulen hat weiterhin oberste Priorität. Distanzunterricht kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn der Unterricht in Präsenz aufgrund eines epidemischen Infektionsgeschehens nicht oder nicht vollständig erteilt werden und dies auch nicht durch Vertretungsunterricht kompensiert werden kann.

Ende der Isolationspflicht
Die Test- und Quarantäneverordnung NRW läuft am Dienstag, 31. Januar, aus. Damit entfällt ab Mittwoch, 1. Februar, für positiv auf das Coronavirus getestete Personen die Pflicht, sich für fünf Tage in häusliche Isolation zu begeben. Auch bestehende Isolationen enden dann automatisch. Die Landesregierung appelliert an die Bürger*innen, sich eigenverantwortlich und rücksichtsvoll zu verhalten und im Krankheitsfall zuhause zu bleiben.

Bis 31. Januar enden Isolationen weiterhin automatisch nach Ablauf von fünf vollen Tagen. Eine Freitestung ist für das Ende der Isolation nicht erforderlich.

Schutz vulnerabler Personen
Trotz der weitgehenden Rückkehr zur Normalität gibt es weiterhin einige Maßnahmen, die überwiegend aus dem bundesweiten Infektionsschutzgesetz resultieren. Dabei soll der Fokus von Schutzmaßnahmen auf vulnerablen Personengruppen liegen:

  • Positiv Getestete dürfen Einrichtungen für vulnerable Personen, wie Krankenhäuser oder Pflegeheime, für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet.
  • Für Beschäftigte in Einrichtungen für vulnerable Personen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Tests
  • Positiv Getestete sollten in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen. Die Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske tragen können.
  • Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.

Die aktuellen Regelungen im Alltag finden Bürger*innen auf www.essen.de/coronavirus_regeln. Vorgaben zur Isolation sind auf www.essen.de/coronavirus_quarantäne zusammengefasst. Und weitere Informationen rund um das Coronavirus stellt die Stadt Essen auf www.essen.de/coronavirus_infos zur Verfügung.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

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