Das Wichtigste auf einen Blick:
In der heutigen (12.12) Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität wurde das Konzept zur Regelung zum Abstellen von E-Scootern im Stadtgebiet eingebracht. Dieses sieht vor, dass E-Scooter in bestimmten Bereichen an festen Flächen abgestellt werden müssen.
Leih-E-Scooter sollen weiterhin als Transportmittel für die sogenannte "letzte Meile" dienen. Für die Einrichtung von Abstellflächen erfolgte daher die Einteilung der Stadtgebiete, für die das stationsgebundene System vorgesehen sind, in Waben mit einer Weite von jeweils rund 300 Metern. Geplant ist, in jeder Wabe zwei Abstellstationen zu errichten. Die Einrichtung der Stationen soll in fünf Phasen erfolgen: Zunächst soll das Konzept in der Innenstadt sowie an den Bahnhöfen und Haltepunkten umgesetzt werden, da hier eine besondere verkehrliche Bedeutung vorliegt (55 Waben). In der zweiten Phase (57 Waben) werden Abstellstationen in Holsterhausen und Frohnhausen eingerichtet. In der dritten Phase (75 Waben) folgen das Südviertel, Rüttenscheid und Huttrop. Die vierte Phase (48 Waben) umfasst Altendorf, Altenessen-Süd, Steele und Kray. In der letzten Phase (55 Waben) werden die Abstellflächen in den Stadtteilzentren von Borbeck, Bochold, Stoppenberg und Freisenbruch umgesetzt. Die Grundlage für die Gebietseinteilung bilden Daten aus dem neuen Mobilitätsplan sowie die aktuellen Betriebsgebiete der E-Scooter-Anbieter. In den geringer frequentierten Bereichen außerhalb der Waben wird wie bisher das Freefloating-System ohne Stationen beibehalten.
Die Abstellflächen
Die Standorte der Abstellstationen werden den Nutzenden in den Apps der Anbieter angezeigt. Die einzelnen Flächen sollen durch Bodenmarkierungen mit einem Piktogramm des E-Scooters kenntlich gemacht werden. Zusätzlich wird jede Fläche durch das Verkehrszeichen "Parken" und das Zusatzzeichen als Parkfläche für Elektrokleinstfahrzeuge reserviert.
Das Konzept wird nach der heutigen Einbringung in den politischen Gremien diskutiert und voraussichtlich im Februar 2025 durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschlossen.
Weitere Informationen zum Konzept und zu E-Scootern finden Interessierte in der entsprechenden Vorlage im RatsInformationsSystem der Stadt Essen sowie unter www.essen.de/escooter.
Zum Hintergrund
E-Scooter dürfen seit Einführung 2019 nur auf Strecken fahren, die auch für Fahrräder zugelassen sind. In Essen wurden Sperrzonen (Teile der Innenstadt, zahlreiche Plätze, Wege entlang der Ruhr sowie alle Grünanlagen, Friedhöfe und Waldflächen) definiert, in denen E-Scooter nicht fahren dürfen. Derzeit gibt es in Essen fünf E-Scooter-Anbieter: Bolt, Lime, RideMovi, Dott (früher TIER) und Voi. Alle Anbieter verwenden ein Freefloating-System, das keine festen Stationen erfordert. Stattdessen können die E-Scooter im Großteil des Stadtgebiets flexibel ausgeliehen und abgestellt werden, allerdings mit Einschränkungen, die von den Anbietern definiert werden. Das hat dazu geführt, dass viele E-Scooter an ungeeigneten Orten abgestellt werden. Insgesamt sind in Essen aktuell 3.100 Leih-E-Scooter zugelassen.
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