Mobil in Essen: unterwegs mit dem E-Scooter

Den neuesten Entwicklungen folgend, erobern E-Scooter auch das Essener Stadtgebiet. Ausgelegt auf die Nutzung auf kurzen Strecken, sind die auch als E-Kickscooter, E-Tretroller oder PLEV (Personal Light Electric Vehicle) bezeichneten Fahrzeuge ein neues Fortbewegungsmittel. Ob für den Weg zur nahegelegenen Arbeitsstätte, der nächsten Haltestelle oder zum Einkaufen – E-Scooter können als Teil des Mobilitätsmixes in unserer Stadt zu einer Verbesserung des sogenannten Modal Splits beitragen.

Am 15. Juni 2019 ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft getreten, die auch die Teilnahme von E-Scootern am Straßenverkehr regelt. Damit Bürger*innen mit ihrem E-Scooter sicher auf Essens Straßen unterwegs sind, informiert die Stadt Essen darüber, welche Regeln im Straßenverkehr einzuhalten sind und worauf sie sonst noch achten sollten.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

Um einen E-Scooter nutzen zu können, benötigen Bürger*innen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie eine Versicherungsplakette für das Verkehrsmittel. Unabhängig von einem Führerschein oder einer Prüfbescheinigung dürfen Personen ab 14 Jahren mit E-Scootern am Straßenverkehr teilnehmen. Dabei dürfen sie ausschließlich dort fahren, wo Fahrräder ebenfalls fahren dürfen. Ist kein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden, dürfen Bürger*innen auch auf der Fahrbahn und außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren. Gehwege sowie Fußgängerzonen dürfen nicht genutzt werden, auch nicht, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Darüber hinaus gibt es in der Stadt Essen verschiedene Sperrzonen.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h, die Mindestgeschwindigkeit bei 6 km/h. Grundsätzlich ist die Geschwindigkeit der aktuellen Verkehrslage anzupassen. Darüber hinaus gilt für Nutzer*innen von E-Scootern die Straßenverkehrsordnung ebenso wie für alle weiteren Verkehrsteilnehmer*innen. Es gelten das Rechtsfahrgebot und der Grundsatz, andere nicht beim Überholen zu behindern. Richtungsänderungen sind per Handzeichen anzuzeigen und zwei oder mehr Personen mit E-Scooter müssen hintereinander fahren. Personen oder Gegenstände dürfen auf dem Trittbrett nicht mitgenommen werden und das Anhängen an andere Fahrzeuge sowie Behinderungen und Gefährdungen sind untersagt.

Darüber hinaus ist auf Alkohol im Verkehr zu verzichten. Wer ab 0,3 Promille auffällig fährt oder eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr hat, macht sich strafbar. Für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze.

Wenn E-Scooter nicht den Voraussetzungen entsprechen oder bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, kommen die Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr zum Einsatz.

Für die Nutzung von E-Scootern besteht keine Helmpflicht, aufgrund der relativ hohen Geschwindigkeiten, die die Tretroller erreichen, empfiehlt sich aber das Tragen eines Helms und weiterer Schutzbekleidung, etwa Handschuhe und Protektoren. Darüber hinaus sollten Fahrer*innen vor der Nutzung eines E-Scooters auf wenig befahrenen Straßen oder Flächen üben. Da E-Scooter erst seit Kurzem im Straßenverkehr zugelassen sind, empfiehlt es sich, aufmerksam zu sein und umsichtig zu fahren, da sich andere Verkehrsteilnehmer eventuell noch an E-Scooter auf den Straßen gewöhnen müssen. Da unebene Fahrbahnen oder Straßenschäden gefährlich werden können, sollten Nutzer*innen von E-Tretrollern ihren Blick stets auf die Straße richten.

E-Scooter in Essen

Interessierte, die einen E-Scooter ausprobieren oder auch regelmäßig nutzen möchten, müssen sich nicht unbedingt ein eigenes Fahrzeug kaufen. Sie können auch sogenannte Sharing-Angebote nutzen.

Im Rahmen des Free-Floating-Konzepts nutzen die Sharing-Anbieter den öffentlichen Verkehrsraum, insbesondere die Gehwege, zum Abstellen der Elektrotretroller. Dabei gibt es keine festen Standorte für die Ausleihe und Rückgabe. Die Fahrzeuge können flexibel in der Stadt abgestellt und gemietet werden.

Für das Abstellen der E-Scooter gilt: Erlaubt am Rand von Fahrbahnen, am Rand von Fußwegen und neben Fahrradstellplätzen - nicht erlaubt auf Radwegen, vor Ein- und Ausfahrten und auf Fahrradstellplätzen. Beim Abstellen sollten Nutzer*innen darauf achten, dass für Fußgänger*innen ausreichend Gehweg frei bleibt, mindestens 2 Meter sollten freigehalten werden. Und die E-Scooter sollen abgestellt, nicht abgelegt werden.

Im Rahmen ihres Services tragen die Anbieter dafür Sorge, dass ihre E-Tretroller regelmäßig eingesammelt und im Stadtgebiet verteilt wieder aufgestellt werden. Mitarbeiter*innen sammeln die E-Scooter nachts ein und laden diese für ihren nächsten Einsatz bis zum Morgen wieder auf.

Die zur Vermietung angebotenen E-Scooter sind für den öffentlichen Straßenraum zugelassen und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und Normen. Die Anbieter haben sich dazu verpflichtet, dass die Fahrzeuge zu jedem Zeitpunkt verkehrssicher und funktionstüchtig sein müssen. Bei Problemen hilft der Vor-Ort-Service des Anbieters weiter.

Zur Zeit werden in Essen über 2.000 E-Scooter von den Unternehmen Bolt, Lime, Tier und Voi angeboten.

Sondernutzungen

Fax
+49 201 88-66569


Elektromobilität (E-Ladesäulen, Carsharing), E-Mail-Adresse: ladeinfrastruktur@amt66.essen.de

Frau Vorberg
© 2024 Stadt Essen