FAQ zu E-Scootern in Essen

Den neuesten Entwicklungen folgend, erobern E-Scooter auch das Essener Stadtgebiet. Ausgelegt auf die Nutzung auf kurzen Strecken, sind die auch als E-Kickscooter, E-Tretroller oder PLEV (Personal Light Electric Vehicle) bezeichneten Fahrzeuge ein neues Fortbewegungsmittel. Ob für den Weg zur nahegelegenen Arbeitsstätte, der nächsten Haltestelle oder zum Einkaufen – E-Scooter können als Teil des Mobilitätsmixes in unserer Stadt zu einer Verbesserung des sogenannten Modal Splits beitragen. Am 15. Juni 2019 ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft getreten, die auch die Teilnahme von E-Scootern am Straßenverkehr regelt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Stand: 20.07.2020

Was ist ein E-Scooter?

Ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug, das einem Tretroller ähnelt. Es wird allerdings nicht per Fuß, sondern von einem Elektromotor angetrieben. Über dem Vorderrad befindet sich eine Lenkstange.

Sind E-Scooter und E-Tretroller das Gleiche?

E-Scooter werden auch als E-Kickscooter, E-Tretroller oder PLEV (Personal Light Electric Vehicle) bezeichnet.

Welche Vorteile bieten E-Scooter?

E-Tretroller können schnell geladen werden und sind in kürzester Zeit einsatz­bereit. Ein weiterer Pluspunkt ist ihre einfache Bedienung, weshalb sie intuitiv zu fahren sind. Die emissionsfreien Geräte sind darüber hinaus handlich, platzsparend und oftmals faltbar, sodass sie gut verstaut werden und, wo erlaubt, auch im öffentlichen Personen­nahverkehr problemlos mitgenommen werden können.

Haben E-Scooter auch Nachteile?

In Hinblick auf die Sicherheit äußern Experten Bedenken, dass Fahrer*innen von E-Scootern einem erhöhten Verletzungsrisiko im Vergleich zu Radfahrer*innen ausgesetzt sind. Auch wenn keine Helmpflicht besteht, empfiehlt sich das Tragen geeigneter Schutzbekleidung, um das Verletzungsrisiko zu minimieren. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die E-Scooter an ungeeigneten Stellen abgestellt werden und so zu einer Gefahrenquelle für andere Verkehrs­teil*neh­merinnen werden können.

Wann ist die Nutzung von E-Scootern sinnvoll?

E-Scooter eignen sich insbesondere für kurze Entfernungen. Strecken, die für den Fußweg zu lang und eine Fahrrad- oder Autofahrt zu kurz sind, können mit E-Scootern gut zurückgelegt werden.

Ist ein E-Scooter für mich geeignet?

Ob ein E-Scooter für Bürger*innen geeignet ist, hängt vom individuellen Fall ab. Grundsätzlich ist ein E-Tretroller für alle, die regelmäßig kurze Distanzen zurücklegen müssen, eine gute Lösung. Beispiele hierfür sind etwa Berufspendler, die von ihrem Arbeitsplatz zum Bahnhof gelangen wollen, oder Mitarbeiter*innen, die auf großen Firmengeländen längere Strecken zurücklegen müssen.

Wie weit kann ich mit einem E-Scooter fahren?

Die Reichweite variiert je nach Modell und liegt in der Regel zwischen 20 und 50 Kilometern. Sie hängt aber auch zu einem großen Teil vom Körpergewicht der Fahrerin beziehungsweise des Fahrers, den Gegebenheiten der Strecke und dem individuellen Fahrverhalten ab. Daher kann die tatsächliche Reichweite eines E-Scooters von der Herstellerangabe abweichen.

Rechtliches

Wer darf mit einem E-Scooter fahren?

Unabhängig von einem Führerschein oder einer Prüfbescheinigung dürfen Personen ab 14 Jahren mit E-Scootern am Straßenverkehr teilnehmen.

Benötige ich einen Führerschein?

Nein, Nutzer*innen benötigen keinen Führerschein.

Wie schnell kann ich mit einem E-Scooter fahren?

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei/km/h, die Mindestgeschwindigkeit bei 6 km/h. Die Geschwindigkeit ist der aktuellen Verkehrslage anzupassen.

Wo kann ich mit einem E-Scooter fahren und welche Sperrzonen gibt es?

Bürger*innen dürfen mit ihrem E-Tretroller grundsätzlich dort fahren, wo Fahrräder ebenfalls fahren dürfen. Ist kein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden, dürfen sie auch auf der Fahrbahn sowie außerorts auf dem Seitenstreifen gefahren werden, nicht aber auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen. Für Radfahrer freigegebene Fußgängerzonen, Gehwege und Einbahnstraßen dürfen ebenfalls nicht mit E-Scootern befahren werden, es sei denn, die Nutzung ist durch eine zusätzliche Beschilderung ("E-Scooter frei") ausdrücklich gestattet.

Von Seiten der Stadt Essen wurden verschiedene Sperrzonen festgelegt, beipielsweise Fußgängerzonen in der Innenstadt sowie in einigen Stadtteilen. Auch alle Grün- und Parkanlagen, Friedhöfe und Waldflächen gelten als Sperrzonen. Das Fahren mit einem E-Scooter ist in diesen verboten. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder.


Kann ich meinen E-Scooter auf dem Gehweg nutzen, wenn der Motor ausgeschaltet ist?

Nein. E-Tretroller dürfen ausschließlich auf den vorgesehenen Verkehrsflächen gefahren werden.

Muss ich bei der Nutzung eines E-Scooters einen Helm oder Schutzkleidung tragen?

Für die Nutzung von E-Scootern besteht keine Helmpflicht. Da diese aber relativ hohe Geschwindigkeiten erreichen, empfiehlt sich das Tragen eines Helms und weiterer Schutzbekleidung, etwa Handschuhe.

Kann ich einen E-Scooter in Bus und Bahn mitnehmen?

Auch wenn in den meisten Fällen nichts gegen das Mitnehmen eines E-Scooters spricht, sollten sich Nutzer*innen vorab informieren, ob der betreffende Verkehrsbetrieb die Mitnahme gestattet. Es ist darauf zu achten, die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht zu gefährden und andere Fahrgäste nicht zu belästigen.

Die Ruhrbahn erlaubt die Mitnahme von E-Tretrollern in ihren Fahrzeugen, allerdings nur in zusammengeklapptem Zustand und wenn genügend Platz im Fahrzeug vorhanden ist. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Fahrer. Auch in Bahnhofsgebäuden, an Bahnsteigen und an Haltestellen ist die Mitnahme von E-Scootern nur im zusammengeklappten Zustand gestattet. Zusammengeklappte E-Tretroller gelten als Gepäckstücke, die gratis mitgenommen werden können, wenn sie maximal 15 kg wiegen, im geklappten Zustand eine Länge von 115 cm nicht überschreiten und der Durchmesser der Räder nicht größer als 24 cm ist.

Welche Regeln muss ich mit einem E-Scooter im Straßenverkehr einhalten?

Für Nutzer*innen von E-Scootern gilt die Straßenverkehrsordnung ebenso wie für alle weiteren Verkehrsteilnehmer. Auch für sie gilt das Rechtsfahrgebot und der Grundsatz, andere nicht beim Überholen zu behindern. Wie Fahrradfahrer müssen sie Richtungsänderungen per Handzeichen anzeigen und zwei oder mehr Personen mit E-Scooter müssen hintereinander fahren. Personen oder Gegenstände dürfen auf dem Trittbrett nicht mitgenommen werden und das Anhängen an andere Fahrzeuge sowie Behinderungen und Gefährdungen sind untersagt.

Darüber hinaus ist auf Alkohol im Verkehr zu verzichten. Wer ab 0,3 Promille auffällig fährt oder eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 und mehr hat, macht sich strafbar. Für unter 21-jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze.

Welche rechtlichen Vorgaben muss ein E-Scooter erfüllen?

Um einen E-Scooter in Essen nutzen zu können, benötigen Nutzer*innen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie eine Versicherungsplakette. Der Tretroller darf eine Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Wenn E-Scooter nicht den Voraussetzungen entsprechen, drohen Bußgelder.

Warum benötige ich eine Allgemeine Betriebserlaubnis für meinen E-Scooter?

Um einen E-Scooter im Straßenverkehr nutzen zu können, ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für das Fahrzeug notwendig. Sie stellt sicher, dass bestimmte Standards, wie die zulässige Höchstgeschwindigkeit, eine vorschriftsmäßige Brems- und Beleuchtungsanlage sowie Sicherheitsbestimmungen für Akkus und Motoren, eingehalten werden. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stellt ein Höchstmaß an Sicherheit für Nutzer*innen sicher.

Wo erhalte ich eine Allgemeine Betriebserlaubnis für meinen E-Scooter?

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist bei den jeweiligen Herstellern erhältlich, denn diese müssen ihre Fahrzeuge vom Kraftfahrtbundesamt zertifizieren lassen.

Können E-Scooter, die die Anforderungen erfüllen, nachträglich eine Allgemeine Betriebserlaubnis erhalten

Ja. Für Fahrzeuge, welche die Vorgaben bereits erfüllen, für die aber keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, können Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt nachträglich eine ABE erhalten. Alternativ können Besitzer*innen auch eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen. Dafür sollten sie Kontakt zu einer*einemm amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr aufnehmen.

Muss ich meinen E-Scooter versichern?

Ja. Bei ihrer Versicherung erhalten Bürger*innen ab etwa 30 Euro im Jahr eine Versicherungsplakette zum Aufkleben. Sie ist das Pendant zum Versicherungs­kenn­zeichen für Roller.

Was passiert, wenn ich einen Unfall habe?

Sollten Nutzer*innen einen Unfall haben oder etwas beschädigen, greift ihre Versicherung. Bei Fahrzeugen ohne Versicherungsplakette müssen Nutzer*innen selbst für den Schaden aufkommen, da die private Haftpflicht in solchen Fällen den Schaden in der Regel nicht übernimmt. Neben einem Bußgeld müssen Betroffene mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.

Was passiert, wenn ich gegen die geltenden Regeln verstoße?

Bei Verstößen greifen die Straf- und Bußgeld­regelungen zum Führen von Kraftfahr­zeugen im Straßenverkehr.

Worauf sollte ich sonst noch achten, wenn ich einen E-Scooter nutzen möchte?

Vor der Nutzung eines E-Scooters im Straßenverkehr sollten Fahrer*innen auf wenig befahrenen Straßen oder Flächen üben. Da E-Scooter erst seit Kurzem im Straßenverkehr zugelassen sind, empfiehlt es sich, aufmerksam zu sein und umsichtig zu fahren, da sich andere Verkehrsteilnehmer*innen eventuell noch an E-Scooter auf den Straßen gewöhnen müssen. Da unebene Fahrbahnen oder Straßenschäden gefährlich werden können, sollten Nutzer*innen von E-Tretrollern ihren Blick stets auf die Straße richten.

E-Scooter-Vermietung in Essen

Was bedeutet Free-Floating?

Dabei handelt es sich um ein Modell, bei dem Anbieter ihre Fahrzeuge nicht an festen Standorten zur Ausleihe und Rückgabe anbieten, sondern diese flexible überall im Betriebsgebiet abgestellt und gemietet werden können. Im Rahmen ihres Services tragen die Anbieter*innen dafür Sorge, dass ihre E-Tretroller regelmäßig eingesammelt und im Stadtgebiert verteilt wieder aufgestellt werden.

Welche Vermietungsanbieter für E-Scooter gibt es in Essen?

Am 22. August 2019 startete der E-Scooter-Anbieter "Lime" als erster Vermieter seinen Service in Essen. Seit dem 10. Oktober 2019 ist auch die Firma "TIER" in Essen vertreten. 2020 folgten der Anbieter "Bird" am 17. April und "Spin" am 10. Juni. Mitte Juli 2020 war die Firma "Spin" mit 650 Fahrzeugen in Essen vertreten, "Lime" mit 500, "TIER" mit 400 und "Bird" mit 240 E-Scootern.

Wo kann ich einen E-Scooter leihen?

Der Verleih von E-Scootern erfolgt nach dem sogenannten Free-Floating-Konzept. Im Rahmen des Free-Floating-Modells gibt es keine festen Standorte für die Ausleihe. Die Fahrzeuge können flexible überall im Betriebsgebiet gemietet werden.

Wo gebe ich meinen geliehenen E-Scooter wieder ab?

Nutzer*innen von E-Tretrollern können diese nach Beendigung der Ausleihe in einem vom Anbieter räumlich bestimmten Nutzungsbereich wieder abstellen.

Warum können Leih-E-Scooter einfach irgendwo abgestellt werden?

E-Scooter-Vermietungsunternehmen dürfen in Absprache mit der Stadt Essen den öffentlichen Verkehrsraum zum Abstellen ihrer E-Tretroller nutzen, da dieser jedermann zur Verfügung steht. Die Anbieter bemühen sich, das Abstellen der E-Scooter in öffentlichen Radabstellanlagen, in Einfahrten, an Eingängen, auf Warteflächen des ÖPNV, auf Rettungswegen und Entfluchtungsflächen zu unterbinden. Eine freie Gehwegbreite von 1,5 Metern ist bei der Abstellung stets einzuhalten, an belebteren Orten wie Bahnhöfen sollten mindestens 2 Meter freigehalten werden. Eine gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der Bedürfnisse und Anforderungen anderer Verkehrsteilnehmer*innen werden vorausgesetzt.

Wie wird vermieden, dass es zu großen Ansammlungen von E-Scootern kommt?

Die Stadt Essen hat mit den Anbietern vereinbart, dass an einem Standort maximal fünf E-Scooter aufgestellt werden dürfen. Sollte es doch zu Behinderungen kommen, haben sich die Anbieter dazu verpflichtet, diese zeitnah zu beseitigen. Dafür stehen vor Ort auch Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Sondernutzungen

Fax
+49 201 88-66569


Elektromobilität (E-Ladesäulen, Carsharing), E-Mail-Adresse: ladeinfrastruktur@amt66.essen.de

Frau Vorberg
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