Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung veröffentlicht den Bebauungsplan "Emscherstraße, südlich Güterbahn (2022)" von Montag, 18. Februar, bis Donnerstag, 20. März, im Internet und legt ihn zusätzlich öffentlich aus. Interessierte Bürger*innen können die Planunterlagen unter www.essen.de/stadtplanung oder im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10, Deutschlandhaus, in der 5. Etage, Raum 501, von montags bis freitags zwischen 8 und 15 Uhr, einsehen und Stellungnahmen abgeben.
Die Stadt Essen stellt einen Bebauungsplan auf für einen Bereich, der im Norden durch einen Gehölzstreifen (Wald), im Osten durch die Emscherstraße, im Süden durch den Standort der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH sowie im Westen durch das Betriebsgelände eines Automobillogistikbetriebs begrenzt wird.
Das Plangebiet
Das etwa 4,25 Hektar große Plangebiet liegt im Stadtbezirk VI im Stadtteil Katernberg und umfasst einen etwa 95 Meter breiten Geländestreifen im Westen der Emscherstraße. Für das durch seine gewerbliche Nutzung vorgeprägte Plangebiet (Betriebe aus den Bereichen Schrott- und Metallhandel, Entsorgung und Kraftfahrzeugservice) sollen im Hinblick auf künftige Nutzungen des Gewerbegebietes Vorkehrungen zum Schutz der in der Nachbarschaft vorhandenen Wohngebiete getroffen werden.
Zur Erreichung dieser Ziele findet der Abstandserlass des Landes Nordrhein-Westfalen Anwendung. Dieser gibt die für den Immissionsschutz bedeutsamen Abstände zwischen Industrie- und Gewerbegebieten einerseits und Wohngebieten andererseits im Rahmen der Bauleitplanung vor. Das Plangebiet soll zu diesem Zweck als Gewerbegebiet festgesetzt werden, welches hinsichtlich seiner zulässigen Störwirkung entsprechend gegliedert ist. Darüber hinaus soll im Plangebiet - unter Berücksichtigung des Masterplanes Einzelhandel (2022) - die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen werden. Ferner soll die Ansiedlung von Prostitutionsbetrieben, Vergnügungsstätten und Wettannahmestellen verhindert werden.
Veröffentlichung und Auslegung
Der Bebauungsplan wird von Montag, 18. Februar, bis Donnerstag, 20. März, im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum werden die Planunterlagen unter der Adresse www.essen.de/stadtplanung zur Verfügung gestellt und zusätzlich im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10, Deutschlandhaus, 5. Etage, Raum 501, montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr ausgestellt.
Während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können von Interessierten Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden. Zudem können sie auch auf anderem Weg bei der Stadt Essen - Amt für Stadtplanung und Bauordnung - abgegeben werden. Alle interessierten Bürger*innen sind eingeladen, sich am Planungsprozess zu beteiligen.
Stadt Essen
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