Wahlamt erinnert an wichtige Fristen und informiert zur Stichwahl zum*zur Oberbürgermeister*in am 28. September

26.09.2025

Das Wahlamt weist darauf hin, dass auch für die Stichwahl der Wahlbenachrichtigungsbrief gültig ist, den jede*r Wahlberechtigte zur Wahl am Sonntag, 14. September 2025, erhalten hat. Zur Ausübung des Wahlrechts, ist jedoch auch die Vorlage des Ausweises oder Passes ausreichend. Die Wahlräume sind dieselben wie bei der Kommunalwahl. Diese sind in der Wahlraumübersicht und Wahlraumsuche zu finden.

Wer für die Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragt und diese nicht erhalten hat, kann sich im Wahlamt, Kopstadtplatz 10, noch bis Samstag, 27. September, 12 Uhr, Ersatzunterlagen ausstellen lassen. Kann der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht aufgesucht werden, ist dies bis Sonntag, 28. September, 15 Uhr möglich. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, benötigt eine entsprechende Vollmacht.

Der Wahlbrief (mit dem Stimmzettel) muss bis spätestens Sonntag, 28. September, 16 Uhr in einen der Hausbriefkästen am Rathaus, Porscheplatz oder am Wahlamt, Kopstadtplatz 10, eingeworfen werden.

Weitere Informationen

Bei Fragen zum Thema hilft das Wahlamt unter der Telefon-Hotline 0201 88-12345 weiter. Zusätzliche Informationen finden Interessierte außerdem im Internet auf www.essen.de/kommunalwahlen.

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