Das Wahlamt weist darauf hin, dass auch für die Stichwahl der Wahlbenachrichtigungsbrief gültig ist, den jede*r Wahlberechtigte zur Wahl am 14.09.2025 erhalten hat. Zur Ausübung des Wahlrechts ist jedoch auch die Vorlage des Ausweises oder Passes ausreichend. Wahlräume sind dieselben wie bei der Kommunalwahl. Diese sind in der Wahlraumübersicht und Wahlraumsuche zu finden.