14. September 2025
14. September 2025
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist auf der Rückseite ein QR-Code aufgedruckt. Zunächst muss dieser mit einem Smartphone gescannt und anschließend auf der verlinkten Seite das Geburtsdatum sowie eventuell eine von der Wohnadresse abweichende Versandanschrift eingegeben werden.
Wer kein Smartphone zur Verfügung hat kann die Briefwahlunterlagen auch per Online-Antrag anfordern.
Die letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen per QR-Code oder Online-Antrag zu bestellen, ist am Mittwoch, dem 10. September 2025, 12:00 Uhr., da sonst ein rechtzeitiger Eingang des Wahlbriefes beim Wahlamt nicht mehr gewährleistet ist.
Wer als Bevollmächtigter auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes einen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen gestellt hat, benötigt eine
Zum Stichtag am 3. August 2025 waren 432.295 Personen in Essen zur Kommunal- und RVR-Wahl wahlberechtigt. Zur Integrationsratswahl waren es 156.160.
Wahlberechtigt ist,
Wählbar ist,
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Essen.
Das Stadtgebiet Essen ist zurzeit in 314 Stimmbezirke zur Stimmabgabe eingeteilt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Erhält von mehreren Bewerberinnen*Bewerbern keine*r mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen*Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Es wird auf Grund desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der ersten Wahl.
Bei der Stichwahl ist der*die Bewerber*in gewählt, der*die von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von dem*der Wahlleiter*in zu ziehende Los.
Wahlberechtigt ist,
Wählbar zum Rat und zu den Bezirksvertretungen sind,
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Das Stadtgebiet Essen ist in 314 Stimmbezirke zur Stimmabgabe und 41 Kommunalwahlbezirke (01-42 ohne Kommunalwahlbezirk 13) eingeteilt.
Bei der Wahl des Rates ist das Wahlgebiet das Stadtgebiet, bei der Wahl der Bezirksvertretungen ist das Wahlgebiet der jeweilige Stadtbezirk.
Für die Bezirksvertetung ist darüber hinaus wählbar, wer in einem Kommunalwahlbezirk des entsprechenden Stadtbezirks für den Rat kandidiert.
Wahl des Rates
Gewählt werden 41 Direktkandidatinnen*Direktkandidaten aus den Kommunalwahlbezirken mit einfacher Mehrheit (relative Mehrheitswahl) und 41 Listenkandidatinnen*Listenkandidaten über den Stimmenanteil der einzelnen Parteien an den stadtweit gültig abgegebenen Stimmen (Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl).
Wahl der Bezirksvertretungen
Listenwahl nach Verhältniswahlgrundsätzen. Nur Parteien oder Wählergruppen können Wahlvorschlagslisten einreichen.
Divisormethode mit Standardrundung
(Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers)
Die Anwendung des Verfahrens regeln § 33 Landeswahlgesetz NRW sowie § 58 Landeswahlordnung NRW.
Wahlberechtigt ist, wer
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
Nicht wahlberechtigt sind:
Wählbar ist jede*r Essener Bürger*in und jede wahlberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Essen ihre Hauptwohnung hat.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Jede*r Wähler*in hat nur eine Stimme. Mit ihr wählt sie/er die/den Einzelbewerber*in oder die Liste einer Gruppe/Partei.
Die Sitzverteilung ergibt sich nach dem im Kommunalwahlgesetz für Listenwahlen vorgeschriebenen Berechnungssystem und ohne Erhöhung (Verhältnisausgleich) der in der Hauptsatzung festgelegten Sitzzahl.