Im Mittelpunkt der Arbeit des Integrationsrates stehen die Themen Beteiligung und Integration. Die rechtliche Grundlage für die Bildung des Integrationsrates ist die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und die Hauptsatzung der Stadt Essen. Die Geschäftsstelle des Gremiums gehört zum Kommunalen Integrationszentrum und liegt im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters.
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