Im Mittelpunkt der Arbeit des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) stehen die Themen Beteiligung und Integration. Die rechtliche Grundlage für die Bildung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration ist die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und die Hauptsatzung der Stadt Essen. Die Geschäftsstelle des Gremiums gehört zum Kommunalen Integrationszentrum und liegt im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters.
Mit Beschluss vom 9. Juli 2025 hat der Landtag NRW eine einheitliche Namensänderung der Integrationsräte beschlossen. Ab der kommenden Legislaturperiode wird der Integrationsrat umbenannt in den "Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration".
Es kann unter Umständen etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis der Name überall entsprechend geändert ist.