Der Essener Integrationsrat besteht seit über 40 Jahren. In dieser Zeit veränderte und verbesserte sich seine Arbeitsweise und Struktur ständig. Die wichtigsten Eckpunkte seiner wechselvollen Geschichte sind hier in der Chronik zusammengestellt.
Juli 1974
Als Antwort auf die immer deutlicher werdende Notwendigkeit einer politischen Interessenvertretung für die nichtdeutsche Bevölkerung stellt die Verwaltung der Stadt Essen erste Überlegungen zur Einrichtung eines entsprechenden Gremiums an.
Januar 1975
Der Sozialausschuss der Stadt Essen beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung eines Ausländerbeirates. Die Mitglieder werden hauptsächlich durch die Verbände benannt. Durch die Beteiligung von Ratsvertretern als Mitglieder im Ausländerbeirat ist eine enge Anbindung an den Rat der Stadt gewährleistet. Die Geschäftsführung für den Ausländerbeirat liegt beim Sozialdezernat, den Vorsitz hat der Sozialdezernent.
24. Oktober 1975
Der erste Ausländerbeirat der Stadt Essen trifft sich zu seiner konstituierenden Sitzung.
1976 bis 1981
Der Ausländerbeirat gibt sich eine Ordnung, die im Laufe seiner Amtszeit mehrfach ergänzt und überarbeitet wird. Zur Effektivierung der Arbeit wird die Bildung von drei Arbeitsgruppen zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit, Schule und Kultur beschlossen.
1982 bis 1983
Um das politische Gewicht des Ausländerbeirates zu stärken und die Arbeit effektiver zu machen, wird auf Antrag des Rates der Stadt Essen eine neue Ordnung erarbeitet. Der Vorsitz des Ausländerbeirates wird nun nicht mehr vom Sozialdezernenten, sondern von einem Ratsmitglied übernommen. Den stellvertretenden Vorsitz muss ein nichtdeutsches (Person mit ausschließlich ausländischer Staatsbürgerschaft) Mitglied einnehmen.
1985
Mit seiner dritten Ordnung stellt der Ausländerbeirat die Weichen für die Urwahl seiner nichtdeutschen Mitglieder. Erstmalig hat der Beirat zu dieser Zeit die Möglichkeit, Sachkundige Einwohner*innen für die Ratsausschüsse Kultur-, Schul- und Sozialausschuss vorzuschlagen.
1987
Am 8. November 1987 werden zum ersten Mal in Essen die nichtdeutschen Mitglieder des Beirates von der wahlberechtigten nichtdeutschen Bevölkerung gewählt. Am Ende dieser Urwahl setzt sich der neue Ausländerbeirat wie folgt zusammen:
14 Sitze werden (direkt gewählt) durch zehn Mitglieder aus der Türkei, zwei Mitglieder aus Griechenland und je einem aus Italien und Spanien besetzt. Die Anwerbestaaten Marokko, Jugoslawien und Portugal sind mit je einem Überhangmandat (Minderheitenschutz) vertreten.
12 deutsche Mitglieder werden über den Rat, die Wohlfahrtsverbände, Stadtsportbund und Arbeitskreis Jugend benannt und ergänzen den Ausländerbeirat. Nach der Urwahl werden 17 der 29 Sitze des Ausländerbeirates von nichtdeutschen Mitgliedern besetzt. Der Vorsitz bleibt weiterhin bei einem Ratsmitglied, die Stellvertretung bei einem nichtdeutschen Mitglied.
1992
Nach fünfjähriger Amtszeit wird turnusgemäß am 8. November 1992 der neue Ausländerbeirat gewählt. Nach der vorangegangenen Neufassung der Satzung und Wahlordnung durch den Rat setzt sich der neue Beirat zusammen aus:
16 gewählten Vertreter*innen der nichtdeutschen Wohnbevölkerung (stimmberechtigt),
8 vom Rat gewählten Ratsvertretern (stimmberechtigt), und 9 beratenden Vertretern der Verbände.
1994
Mit der im Oktober 1994 in Kraft getretenen neuen Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird eine Neuwahl und die Neufassung der Geschäftsordnung des Essener Ausländerbeirates notwendig.
1995
Am 26. März 1995 werden 27 Männer und Frauen nach der neuen Gemeindeordnung von der nichtdeutschen Bevölkerung als Mitglieder des Ausländerbeirates gewählt. Vertreter*innen von Verbänden und Ratsfraktionen nehmen beratend an den Sitzungen des Beirates teil. Den Vorsitz übernimmt erstmalig ein nichtdeutsches Mitglied.
1999
Am 7. November 1999 fanden die Wahlen zum 4. Ausländerbeirat statt.
2004
Auf gemeinsamen Beschluss des Ausländerbeirates und des Rates der Stadt wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Rahmen der Experimentierklausel der Gemeindeordnung vom § 27 abzuweichen. Statt eines Ausländerbeirates wird ein Integrationsbeirat gebildet. Die Wahl erfolgte am 21.November 2004.
Rund 41.300 Migrant*innen hatten die Wahl zwischen 7 Listen und 2 Einzelbewerbern. In 19 Wahllokalen konnten sie ihre Stimmen abgeben und somit die Zusammensetzung des Integrationsbeirates in den nächsten 5 Jahren bestimmen. Die Wahlbeteiligung von 8,8 Prozent bedeutet leider eine nochmalige Verschlechterung gegenüber den Wahlen im Jahre 1999.
29. November 2005
Der Integrationsbeirat feiert sein 30jähriges Bestehen.
30. Juni 2009
Der Landtag beschließt mit dem Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden eine umfangreiche Veränderung der Rechtsgrundlage zur Einrichtung von Integrationsgremien. Nunmehr haben die Städte und Gemeinden einen weitreichenden Gestaltungsspielraum zu Art, Form und Zusammensetzung. Der Rat entscheidet in seiner Novembersitzung, dass ein Integrationsrat eingerichtet wird.
7. Februar 2010
An diesem Tag wurden die 18 Vertreter*innen der Essener Migranten gewählt, die gemeinsam mit den 9 Ratsmitgliedern den neuen Integrationsrat bilden.
Rund 47.490 Migrant*innen hatten die Wahl zwischen 13 Listengemeinschaften, auf denen sich insgesamt 128 Kandidat*innen zur Wahl stellten. In 19 Wahllokalen konnten sie ihre Stimmen abgeben und somit die Zusammensetzung des Integrationsrates in den nächsten 5 Jahren bestimmen. Die Wahlbeteiligung lag mit 13,6 Prozent deutlich über dem Landesdurchschnitt.
26. Januar 2011
Die Staatsanwaltschaft Essen hat einen Betrugsversuch bei der letzten Wahl zum Integrationsrat festgestellt. Deshalb ordnet der Stadtrat am 26. Januar 2011 Neuwahlen an.
20. November 2011
Die Wiederholungswahl des Integrationsrates in Essen hat am 20. November 2011 stattgefunden. Eindeutiger Wahlsieger ist die Allianz der Essener Türken, diese hat jetzt drei Mandate mehr. Die Integrationsliste der CDU hat nach der Wahl anstatt einem Mandat zwei. Einen Abgleich der Mandate vor und nach der Wiederholungswahl und weitere Informationen finden Sie oben rechts auf dieser Seite unter: Informationen zu den Wahlen.
25. Mai 2014
Erstmalig zeitgleich mit der Kommunalwahl wurden in ganz Nordrhein-Westfalen auch die Integrationsräte gewählt. Möglich wurde dies durch eine Gesetzesänderung der Landesregierung im Dezember 2013, die den Stellenwert der Integrationsräte noch einmal aufgewertet hat. Mit der Gesetzesänderung ging auch eine deutliche Erhöhung der Anzahl der Wahlberechtigten einher, da nunmehr auch alle Eingebürgerten und alle Doppelstaatler wahlberechtigt sind.
Weitere Informationen zu der Integrationsratswahl 2014 finden Sie hier: Integrationsratswahlen 2014.
13. September 2020
Aktuelle Informationen zu der diesjährigen Wahl des Integrationsrates finden Sie hier: Integrationsratswahl 2020