Der Landtag NRW hat am 18.12.2013 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der Grünen und der Piraten das "Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften" verabschiedet. Der Integrationsrat ist das einzige Organisationsmodell der politischen Partizipation.
Weitere Neuerungen:
• Die Anzahl der gewählten Mitglieder eines Integrationsrates muss die Anzahl der Ratsmitglieder übersteigen.
• Für die gewählten Mitglieder werden persönliche Stellvertreter gewählt.
• Der Kreis der Wahlberechtigten wurde erweitert: Personen, die Deutsche sind und gleichzeitig eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten haben, können den Integrationsrat wählen. Menschen, die durch Einbürgerung Deutsche geworden sind, unabhängig davon, wann sie die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben können den Integrationsrat wählen.
• Kinder ausländischer Eltern, die nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, dürfen wählen, wenn ihre Eltern sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
• Die Wahl zum Integrationsrat wird am gleichen Tag durchgeführt wie die Kommunalwahl.