Wahlhelfer*in werden

Unsere Lernplattform

Für alle, die zum ersten Mal mitmachen und auch für diejenigen, die schon als Wahlhelfer*innen im Einsatz waren, bieten wir unsere interaktive Lernplattform an. Dort sind umfangreiche Informationen und Filme zu den Tätigkeiten im Wahlvorstand zu finden.

Fragen und Antworten

Belohnung

Die Höhe des Erfrischungsgeldes ist in den Wahlräumen nach Art der übernommenen Funktion im Wahlvorstand gestaffelt. Eventuell anfallende Fahrt- oder Verpflegungskosten sind damit abgegolten. Bei der Briefwahl wird die Entschädigung niedriger angesetzt, weil die Briefwahlvorstände statt um 7 Uhr erst um 15 Uhr ihren Dienst antreten müssen.
Mitarbeiter*innen aus städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben werden wie Externe (keine Gleitzeitgutschrift) behandelt.

Ein Tipp des Wahlamtes

Je früher eine Anmeldung zum Wahlhelfereinsatz erfolgt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Einsatz nach Wunschfunktion und im gewünschten Wahlraum erfüllt werden kann.

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