Um Wahlhelfer*in bei Landtagswahlen werden zu können, muss ich
- Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Für alle, die zum ersten Mal mitmachen und auch für diejenigen, die schon als Wahlhelfer*innen im Einsatz waren, bieten wir unsere interaktive Lernplattform an. Dort sind umfangreiche Informationen und Filme zu den Tätigkeiten im Wahlvorstand zu finden.
Um Wahlhelfer*in bei Landtagswahlen werden zu können, muss ich
Ich kann in einem Wahlraum oder im Briefwahlzentrum eingesetzt werden.
Im Wahlraum:
Wir freuen uns über Wahlhelfer*innen, die nicht ortsgebunden sind und auch in weiter entfernten Wahlräumen eingesetzt werden können.
Im Briefwahlzentrum:
Die Briefwahlauszählung findet bei der Landtagswahl am 25. April 2027 in der Messehalle 1A statt.
Wahlhelfer*in gehören zu einem sieben- bis achtköpfigen Wahlvorstand, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sorgt.
Der Wahlvorstand besteht aus
Für eine optimale Vorbereitung bieten wir umfangreiches Informationsmaterial und unsere interaktive Lernplattform an. Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen erhalten zusätzlich eine Präsenzschulung.
Die Wahlhelferentschädigung wird in Kürze bekannt gegeben.
Die Höhe des Erfrischungsgeldes ist in den Wahlräumen nach Art der übernommenen Funktion im Wahlvorstand gestaffelt. Eventuell anfallende Fahrt- oder Verpflegungskosten sind damit abgegolten. Bei der Briefwahl wird die Entschädigung niedriger angesetzt, weil die Briefwahlvorstände statt um 7 Uhr erst um 14:45 Uhr ihren Dienst antreten müssen.
Mitarbeiter*innen aus städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben werden wie Externe (keine Gleitzeitgutschrift) behandelt.
Je früher eine Anmeldung erfolgt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der/die Wahlhelfer*in nach Wunschfunktion und im gewünschten Wahlraum eingesetzt wird.