Im Rahmen der eingereichten Anregung oder Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) benötigt die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung im Amt für Ratsangelegenheiten die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten. Dabei werden Ihre personenbezogenen Daten erhoben, ggfls. übermittelt und gespeichert. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zwecke verwendet, für den sie erhoben wurden. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise: