Die Stadt Essen hat den Beteiligungsbericht 2023 zum Stichtag 31.12.2022 erstellt. Zu Beginn des Jahres 2019 sind die Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen sowie gesetzliche Neuerungen der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Kraft getreten. Der in diesem Zuge neu eingeführte § 116 a GO NRW regelt die Voraussetzungen zur Befreiung von der Aufstellungspflicht des Gesamtabschlusses. Soweit eine Gemeinde von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit ist, ist ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW verpflichtend zu erstellen.
Die Stadt Essen hat sich dazu entschlossen, sowohl den Gesamtabschluss als auch den Beteiligungsbericht fortzuführen, um die Berichtskontinuität und eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.
Der Beteiligungsbericht umfasst Angaben über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Essen unabhängig davon, ob die verselbständigten Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis für die Aufstellung des Gesamtabschlusses angehören.
Neben den Bilanzen sowie den Gewinn- und Verlustrechnungen des Jahres 2022 stellt der Bericht die Unternehmensgegenstände, die Besetzung der Unternehmensführung und der Aufsichtsgremien sowie die Entwicklung des Beteiligungsportfolios zum 31.12.2022 dar.