Beteiligungsbericht

Hintergrund

Die Stadt Essen hat gemäß § 95 GO NRW in Verbindung mit § 38 KomHVO NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.

Neben diesem Einzelabschluss muss nach § 116 GO NRW ein Gesamtabschluss aufgestellt werden, der um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen ist. In diesem Gesamtabschluss sind alle verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.

Gemäß § 116a GO NRW sind Gemeinden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Aufstellungspflicht eines Gesamtabschlusses befreit (größenabhängige Befreiung). Sofern eine Gemeinde von der größenabhängigen Befreiung Gebrauch macht, ist nach § 117 GO NRW i. V. m. § 53 KomHVO NRW für das entsprechende Haushaltsjahr ein Beteiligungsbericht zu erstellen.

Die Stadt Essen hat sich dazu entschlossen, unabhängig vom Vorliegen der in § 116a GO NRW genannten Voraussetzungen, sowohl den Gesamtabschluss als auch den Beteiligungsbericht fortzuführen, um die Berichtskontinuität und eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.

Der Beteiligungsbericht umfasst Angaben über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Essen unabhängig davon, ob die verselbständigten Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis für die Aufstellung des Gesamtabschlusses angehören.

Aktueller Beteiligungsbericht

Die Stadt Essen hat ihren Beteiligungsbericht 2024 zum Stichtag 31.12.2023 erstellt.

Neben den Bilanzen sowie den Gewinn- und Verlustrechnungen des Jahres 2023 stellt der Bericht die Unternehmensgegenstände, die Besetzung der Unternehmensführung und der Aufsichtsgremien sowie die Entwicklung des Beteiligungsportfolios zum 31.12.2023 dar.

Der aktuelle Beteiligungsbericht sowie die Beteiligungsberichte der letzten Jahre können über das rechte Downloadmenü heruntergeladen werden.

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