Essener Kodex für gute Unternehmensführung

Die vielfältige Diskussion hinsichtlich einer verstärkten Steuerung, Überwachung und Transparenz der städtischen Beteiligungen hat auch in Essen dazu geführt, dass der Rat der Stadt am 25.06.2008 erstmalig einen Kodex für die Beteiligungen der Stadt Essen beschlossen hat. Der Kodex wurde auf der Grundlage des Deutschen Corporate Governance Kodex für börsennotierte Unternehmen und in Anlehnung an den Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Stuttgart erarbeitet. Am 27.04.2016 hat der Rat der Stadt Essen den neugefassten Essener Kodex für gute Unternehmensführung beschlossen.

Der Kodex stellt eine Handlungsempfehlung für gute Unternehmensführung und Kontrolle für die Geschäftsführungen und Aufsichtsräte dar. Er regelt das Zusammenwirken von Stadtrat, Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen, die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsräten und den Geschäftsführern, den besseren Informationsaustausch zwischen den Beteiligten und Verantwortlichen sowie die Kontrolle der Beteiligungen. Darüber hinaus verdeutlicht der Kodex, dass neben dem wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen die Gemeinwohlorientierung und die Pflicht zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unverändert bestehen bleiben. Die öffentlichen Unternehmen müssen sich hierbei an denselben Grundsätzen (Vorhersehbarkeit, Transparenz, Nachprüfbarkeit, Verantwortung) wie private Unternehmen messen lassen. Erstmalig schreibt der Kodex zudem die individualisierte Veröffentlichung der Vergütung von Geschäftsführungs- bzw. Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern im Beteiligungsbericht der Stadt Essen vor.

Entsprechenserklärungen

Nach Ziffer 3.9.1 des Essener Kodex für gute Unternehmensführung soll die Geschäftsführung einmal jährlich über die Abweichungen von den Empfehlungen des Essener Kodex in Form einer Entsprechenserklärung berichten.

Die Entsprechenserklärungen der Beteiligungsunternehmen sollen gemäß Ziffer 3.9.2 gesammelt auf der Homepage der Stadt Essen veröffentlicht werden. Diese Vorgabe wird hiermit erfüllt. Sie sollen zudem auch auf den Homepages der jeweiligen Beteiligungsunternehmen zugänglich gemacht werden. Dies liegt insoweit im Verantwortungsbereich der einzelnen Unternehmen.

Die Entsprechenserklärungen betreffen das Geschäftsjahr 2023 und sind entsprechend des Essener Kodex für gute Unternehmensführung jährlich zu erstellen. Die Beteiligungsunternehmen berichten mithilfe der Entsprechenserklärungen inwieweit die Vorgaben des Essener Kodex für gute Unternehmensführung eingehalten werden konnten.

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