Was ist zu beachten?
- Der Rat oder die betroffene Bezirksvertretung muss für diese Angelegenheit zuständig sein.
- Der Antrag muss schriftlich eingereicht und begründet werden.
- Bis zu drei Personen müssen genannt sein, die alle Unterzeichner verantwortlich vertreten und Ansprechpartner sind.
- Innerhalb der letzten zwölf Monate darf kein Antrag gleichen Inhaltes eingereicht worden sein.
Wer kann einen Einwohnerantrag einreichen?