Alle Staatsangehörigen eines EU-Landes sind auch automatisch Unionsbürger*innen. Neben den nationalen staatsbürgerlichen Rechten genießen sie daher eine Reihe weiterer Privilegien, die von allen 27 EU-Ländern geachtet und von den EU-Verträgen garantiert werden. Mit der Unionsbürgerschaft sind keine Pflichten verbunden.
Wir alle sind Unionsbürger*innen
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