Alle Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates sind auch automatisch Unionsbürger*innen. Neben den nationalen staatsbürgerlichen Rechten genießen sie daher eine Reihe weiterer Privilegien, die von allen 27 EU-Mitgliedstaaten geachtet und von den EU-Verträgen garantiert werden. Mit der Unionsbürgerschaft sind keine Pflichten verbunden.