Das Nutzungsrecht an Gräbern auf städtischen Friedhöfen vergibt ausschließlich die Friedhofsverwaltung. Rechte an Gräbern können nicht nur bei Sterbefällen oder Umbettungen erworben werden. Die Vergabe von Nutzungsrechten an Wahlgräbern ist auch schon zu Lebzeiten (Reservierung und Kauf einer Wunschgrabstelle) möglich.
Bei Erdbestattungsreihen- und Urnenreihengräbern entspricht das Nutzungsrecht der gesetzlichen Ruhezeit und kann nicht verlängert werden.
Das Nutzungsrecht an Wahl- und Urnenwahlgräbern einschließlich Kolumbarien beträgt 25 bis längstens 50 Jahre.
Die benötigten Unterlagen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Alternativ bieten wir Ihnen die Unterlagen in Form eines PDF-Dokuments an. Füllen Sie die ausgedruckten Seiten unter Zuhilfenahme von Durchschlagpapier aus und senden Sie uns diese zu.