Verstorbene sind spätestens 36 Stunden nach dem Tode, jedoch nicht vor Ausstellung der Todesbescheinigung, in eine Leichenhalle zu überführen.
Die Verstorbenen werden in den hierfür vorgesehenen Abschiedsräumen der Friedhöfe im Einvernehmen mit den Angehörigen aufgebahrt und können dort vor der Bestattung, nach Vereinbarung mit der Friedhofsverwaltung, besucht werden. Auf einigen städtischen Friedhöfen stehen den Angehörigen bis zum Beginn der Trauerfeier Aufenthaltsräume zur Verfügung.