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Engagement
Stadtverwaltung
18.12.2024
9 Min

Bundestagswahl 2025

Jetzt für Deutschlands Zukunft mitmachen


Die Bundestagswahl 2025 rückt näher: Am 23. Februar wird sie auch in Essen organisiert. Inmitten globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel, der Digitalisierung und geopolitischen Spannungen stehen unter anderem auch innenpolitische Themen wie soziale Gerechtigkeit, die Energiewende und die Zukunft der Wirtschaft im Fokus – Themen, die alle Bürger*innen etwas angehen. Umso wichtiger ist es, die eigene Stimme bei der Bundestagswahl abzugeben und so Einfluss auf Entscheidungen für Deutschlands Zukunft zu nehmen.

Deshalb ist Wählen so wichtig

Bürger*innen können Deutschlands Zukunft mitgestalten, indem sie aktiv an unserer Demokratie teilnehmen und ihr Votum bei der Bundestagswahl 2025 abgeben. Denn: Nur wer sich an der Wahl beteiligt, bestimmt mit, welche Abgeordneten die deutschen Bürger*innen bei Entscheidungen im Bundestag vertreten. Diese Entscheidungen haben Einfluss auf den Alltag in Essen und in ganz Deutschland. Je mehr Menschen wählen, desto repräsentativer ist das Ergebnis und desto stärker ist auch die Demokratie. Gerade bei knappen Wahlen kann die eigene Stimmabgabe einen großen Unterschied machen, wie die politischen Weichen für die nächsten Jahre gestellt werden.

Wahlhelfer*innen gesucht

Für die Bundestagswahl 2025 benötigt die Stadt Essen die Unterstützung von rund 3.200 Wahlhelfer*innen. "Aktuell haben sich etwa 2.800 engagierte Essener*innen als Wahlhelfende angemeldet, darunter viele Teams", weiß Guido Mackowiak, Leiter des Essener Wahlamts (Stand: 16.12.2024). "Für die noch zu besetzenden rund 400 Einsätze suchen wir vordringlich erfahrene Wahlhelfende für die Funktionen als Wahlvorsteher*in und Schriftführer*in. Diese Funktionen sind von besonderer Bedeutung für die Wahlvorstände. Deswegen freuen wir uns über Meldungen für diese Aufgaben besonders."

Das macht der Wahlvorstand

"In Essen gibt es 309 Wahlbezirke. In jedem dieser Bezirke gibt es einen Wahlraum und somit einen Wahlvorstand", erklärt Stephan Plage, Stellvertretender Leiter des Wahlamts. Wahlvorstände bestehen aus Wahlvorstehenden und Schriftführenden, deren Stellvertretenden sowie Beisitzenden. Der Wahlvorstand ist als Wahlorgan dafür zuständig, dass die Wahl vor Ort ordnungsgemäß abläuft. Seine Mitglieder geben unter anderem die Stimmzettel aus und sorgen dafür, dass das Wahlgeheimnis eingehalten wird. Sie kontrollieren, ob Wähler*innen tatsächlich im Wahlbezirk wählen dürfen oder ob sie ihre Stimme bereits per Briefwahl abgegeben haben. Sobald der Wahlraum geschlossen ist, beginnt der Wahlvorstand mit der Auszählung der Stimmen. Die Ergebnisse im Wahlbezirk leitet er anschließend an das Wahlamt weiter.

"Natürlich lassen wir niemanden im Wahlvorstand allein", betont Stephan Plage. "Für alle, die zum ersten Mal mitmachen und auch für diejenigen, die schon als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz waren, bieten wir frühzeitig schriftliche Informationen und eine interaktive Lernplattform an. Dort sind umfangreiche Informationen und Schulungsfilme zu den Tätigkeiten im Wahlvorstand zu finden." Außerdem gibt es ein Wahl-Lexikon und die Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen erhalten aufgrund ihrer zentralen Funktion im Vorfeld eine intensive Schulung. Dabei können sie auch offene Fragen zu ihren Aufgaben und zum Verfahren klären.

"Erfrischungsgeld": Mitmachen lohnt sich für Ehrenamtliche

Alle, die sich bei der Bundestagswahl 2025 in Essen ehrenamtlich engagieren, erhalten ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Die Stadt Essen hat es im Vergleich zur letzten Wahl noch einmal erhöht. Damit möchte die Verwaltung das Ehrenamt noch attraktiver machen.

Das Erfrischungsgeld deckt auch mögliche Kosten der Wahlhelfenden ab und ist gestaffelt. Es variiert je nach Verantwortung der Aufgabe: Wahlvorstehende erhalten pro Tag 110 Euro (80 Euro der Briefwahlauszählung). Schriftführer*innen bekommen 100 Euro (70 Euro der Briefwahlauszählung) und Beisitzende sowie Stellvertreter*innen 80 Euro (60 Euro der Briefwahlauszählung). Wer bereits bei der Europawahl in diesem Jahr dabei war, erhält zusätzlich einen Bonus von 10 Euro. Bei der Briefwahlauszählung fällt die Entschädigung etwas niedriger aus, da die Briefwahlvorstände ihren Dienst erst um 15 Uhr antreten.

Jetzt mehr Informationen rund um die Aufgabe und Anmeldung als Wahlhelfer*in erhalten: www.essen.de/wahlhelfer.

So ist die Arbeit als Wahlhelfer*in

Nicht nur Bürger*innen melden sich freiwillig als Wahlhelfer*innen auch Mitarbeitende der Essener Stadtverwaltung – teils sogar als ganzes Team. "Ich bin schon mehrere Male Wahlhelfer gewesen, zuletzt bei der Europawahl 2024", erzählt Tobias Holtkamp, Mitarbeiter im Fachbereich Digitale Verwaltung der Stadt Essen. Die war für ihn, wie auch für Friederike Nebgen und Fabian Rest, eine Premiere: "Wir haben uns als Team mit allen unseren Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachbereich als Wahlhelfende gemeldet", sagt das Trio. "Das war schon fast ein Teamevent", beschreiben die Drei ihre Erfahrungen.

"Für Fabian und mich war es das erste Mal, dass wir so direkt bei einer Wahl dabei waren", erinnert sich Friederike Nebgen. "Aber mit unserem erfahrenen Kollegen als Wahlvorsteher an unserer Seite fühlten wir uns sehr sicher. Das alles ist ja auch kein Hexenwerk", fährt sie fort. "Zu Beginn war da noch eine gewisse Grundspannung, weil man ja nicht so genau weiß, was einen erwartet. Aber das hat sich schnell gelegt", sagt Fabian Rest. "Es ist schon etwas anderes, wenn man eine solche Aufgabe als Team meistert", bestätigt Tobias Holtkamp.

"Klar ist man als Wahlvorsteher etwas nervös. Aber Dank der Schulung am Tag vorher war das am Ende doch sehr entspannt. Wir haben uns an die Vorgaben gehalten, wie die Stimmzettel abzulegen sind. Das System hat bei uns super funktioniert", fährt er fort. "Und wir mussten noch nicht einmal nachzählen", sagt Friederike Nebgen, die als Schriftführerin dabei war. Gern erinnern sie sich an ihren Kollegen, der als Excel-Profi die Zahlen immer im Blick hatte.

"Wenn sich das Team gleich zu Beginn einen Plan zurechtlegt, wie was zu organisieren ist, erleichtert das die Auszählung. Die Informationen, die wir dafür im Vorfeld erhalten haben, waren richtig gut. Natürlich waren wir alle dann um 18 Uhr, dem Beginn der Auszählung, etwas aufgeregt, aber das hat sich schnell gelegt." Und mit ein wenig "learning by doing" sei das alles recht einfach gewesen. "Vor allem das Wissen, jederzeit bei den Profis im Wahlamt nachfragen zu können, hat uns alle ungemein beruhigt", sind sie sich einig.

"Wir machen wieder mit"

Und weil das alles so gut geklappt hat, engagiert sich der Fachbereich Digitale Verwaltung auch bei der kommenden Bundestagswahl. "Es hat uns allen viel Spaß gemacht. Natürlich haben wir uns auf die Zeit entsprechend vorbereitet. Es gab immer ausreichend Kaffee und Wasser. Und jeder hat etwas zum Essen mitgebracht. Am Ende stand etwas abseits ein kleines Büfett, an dem wir in den Pausen naschen gehen konnten." Das sei der große Vorteil, wenn man als Team im Wahlraum zusammenarbeite, sind sich die drei sicher. Die in der Regel achtköpfigen Teams können sich im Vorfeld absprechen, wer wann Pause machen kann. "Das ist dann sehr viel einfacher, als sich mit Menschen zu einigen, die sich alle nicht kennen. Und natürlich ist die Verpflegung sehr viel besser auf alle zugeschnitten." Alle die, die nicht im Urlaub sind, werden wieder mitmachen: "Wir sind auch wieder dabei", sagen Friederike Nebgen, Tobias Holtkamp und Fabian Rest.

Rund 395.000 Personen dürfen in Essen wählen

Bei der Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und zudem seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag mit Hauptwohnung in Deutschland gemeldet sind oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. In Essen sind zur Bundestagswahl 2025 rund 395.000 Personen wahlberechtigt. Sie werden in das Wählerverzeichnis eingetragen, das Bürger*innen auch einsehen können.

Deutsche nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes

"Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."

Auch Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen. Weitere Informationen hierzu gibt es unter www.bundeswahlleiterin.de.

Wer wählen darf bekommt Post

Alle Essener*innen, die im Wählerverzeichnis stehen, erhalten bis spätestens Samstag, 1. Februar 2025, ihren Wahlbenachrichtigungsbrief per Post. Wer ihn bis dahin nicht bekommt, kann bei der Telefon-Hotline des Essener Wahlamts unter 0201 88-12345 einen neuen Wahlbenachrichtigungsbrief beantragen.

Stimmabgabe vor Ort

Im Wahlbenachrichtigungsbrief steht, wo man seine Stimme abgeben kann. Jede*r Wählerin*Wähler ist einem bestimmten Wahlbezirk und Wahlraum zugewiesen, denn das Essener Stadtgebiet wird aus organisatorischen Gründen entsprechend unterteilt. Wähler*innen müssen ihren Wahlbenachrichtigungsbrief am Wahltag und den Personalausweis oder Reisepass mit in den Wahlraum bringen. Ist der Wahlbenachrichtigungsbrief nicht vorhanden oder verloren gegangen, können Bürger*innen auch mit ihrem Personalausweis oder Reisepass im ihnen zugewiesenen Wahlraum wählen. Welcher das ist können sie im Notfall über die Wahlraumsuche auf www.essen.de/bundestagswahl2025 oder bei der Telefon-Hotline des Essener Wahlamts unter 0201 88-12345 erfahren.

Genau auf die Adresse schauen

Im Wahlbenachrichtigungsbrief sollten Essener*innen auf die genaue Anschrift des Wahlraumes achten. Insbesondere bei Schulen, in denen Wahlräume eingerichtet sind, sind Namensänderungen möglich oder es handelt sich um räumlich entfernte Abzweige von den Schulen.

Briefwahl – die Alternative zur Stimmabgabe im Wahlraum

Wähler*innen, die am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal kommen können – sei es aufgrund von Urlaub, Krankheit oder beruflichen Verpflichtungen – können ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Die Stimmen werden – wie auch im Wahlraum – unter strengen gesetzlichen Vorgaben anonym und vertraulich behandelt.

Wichtiger Hinweis

Das Leitbild der vorgezogenen Bundestagswahl ist die Stimmabgabe im Wahlraum. Die Briefwahl ist eine Ausnahme.

Bei der vorgezogenen Neuwahl des 21. Bundestages gelten stark verkürzte Fristen, die auch Auswirkungen auf die Stimmabgabe per Brief haben. So sind die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich, voraussichtlich ab dem 5. Februar 2025. Das Wahlamt bittet bis dahin um Geduld.

Eine echte Alternative zur Briefwahl ist die Direktwahl

Aufgrund der verkürzten Fristen ist die Direktwahl im Rathaus eine sichere und einfache Möglichkeit, die Stimme für die Bundestagswahl 2025 abzugeben. Ab Anfang Februar 2025 bis Freitag, 21. Februar, können Bürger*innen während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8:30 bis 16 Uhr im Rathaus Essen am Porscheplatz in der Innenstadt ihre Stimme vor Ort abgeben – am Freitag, 21. Februar 2025, nur bis 15 Uhr. Dafür müssen sie die Wahlbenachrichtigungskarte und einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Das genaue Startdatum der Direktwahl im Rathaus ist der Presse zu entnehmen oder auf www.essen.de/bundestagswahl2025 zu finden.

Wähler*innen müssen Briefwahl beantragen

Wer die Briefwahl trotzdem nutzen möchte, muss sie beantragen. Dafür gibt es auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte einen Antrag. Briefwahlanträge können aber auch formlos per E-Mail an wahl@essen.de oder per Brief an die Stadt Essen, Wahlamt, 45110 Essen, gestellt werden. Dafür müssen Bürger*innen nur Name, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum sowie die Adresse, an die die Briefwahlunterlagen gehen sollen, angeben und persönlich unterschreiben. Bei gemeinsamen Anträgen, beispielweise von Eheleuten oder Familien, benötigt das Wahlamt die persönlichen Angaben und Unterschriften von allen Antragsteller*innen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht dafür haben. Alle, die einen Briefwahlantrag für die Bundestagswahl 2025 per Post stellen, sollten diesen in einem frankierten Umschlag so früh wie möglich an das Wahlamt schicken. Interessierte können aber auch das Online-Formular auf www.essen.de/briefwahl-online nutzen.

So funktioniert die Briefwahl

Wer die Briefwahl beantragt hat, erhält die Wahlunterlagen direkt an die angegebene Adresse geschickt. Das kann das eigene Zuhause sein oder beispielsweise auch ein Urlaubsort. Sie bestehen aus dem Wahlschein, dem Stimmzettel, dem Wahlumschlag und dem Rückumschlag. Auch ein Merkblatt ist enthalten, das noch einmal alles Wesentliche für die Briefwahl zusammenfasst.

Den Wahlschein müssen Briefwähler*innen auf der Rückseite unterschreiben. Dabei versichern sie an Eides statt, dass sie geheim gewählt haben. Dies ist besonders wichtig, denn ohne die Unterschrift wird der Wahlbrief bei der Auswertung nicht berücksichtigt. Der ausgefüllte Stimmzettel kommt dann in den Wahlumschlag. Der zugeklebt Wahlumschlag kommt im zweiten Schritt zusammen mit dem Wahlschein in den Rückumschlag, der ebenfalls zugeklebt wird. So gut verpackt müssen Wähler*innen die Unterlagen dann so per Post zurückschicken, dass sie am Wahlsonntag, 23. Februar, rechtzeitig bis 18 Uhr eintreffen.

Spätestens am Donnerstag, 20. Februar, müssen Briefwähler*innen ihre Unterlagen abschicken, damit sie rechtzeitig beim Wahlamt eintreffen. Am Samstag eingeworfene Briefe kommen nur rechtzeitig an, wenn der Briefkasten mit Samstagsleerung gekennzeichnet ist. Wer das nicht rechtzeitig schafft, kann seinen Wahlbrief in den Hausbriefkasten des Rathauses am Porscheplatz in der Innenstadt oder den des Wahlamts am Kopstadtplatz 10 einwerfen. Alle, die ihre Stimme aus dem Ausland abgeben, müssen längere Postlaufzeiten berücksichtigen. Grundsätzlich tragen die Briefwähler*innen die Verantwortung dafür, dass die Wahlbriefe rechtzeitig ankommen, um gewertet werden zu können.

Wichtig zu wissen

Wer seine Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten oder verloren hat, kann dies bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, beim Wahlamt zur Niederschrift erklären. In diesem Fall können die Mitarbeitenden neue Briefwahlunterlagen ausstellen.

Wahlergebnis online verfolgen

Das Wahlamt wird am Wahlsonntag alle zwei Stunden einen Stand zur Wahlbeteiligung in Essen veröffentlichen: online auf www.essen.de/wahlbeteiligung. Wenn die Wahlräume ab 18 Uhr geschlossen und alle Stimmen ausgezählt sind, können Bürger*innen die vorläufigen Ergebnisse der Wahl ebenfalls online verfolgen: auf www.essen.de/bundestagswahl2025.

Telefon-Hotline des Wahlamtes

Informationen zur Bundestagswahl finden Interessierte auf der Website der Stadt Essen unter www.essen.de/wahlen oder auf www.bundeswahlleiterin.de. Bei Fragen zum Thema helfen die Mitarbeitenden des Essener Wahlamts telefonisch unter 0201 88-12345 gerne weiter.


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